Frage:
Schwangerschaft im Krankengeld : wie geht es finanziell weiter? Kündigung?
Hallo Frau Bader, habe einiges im Forum gelesen und nichts passendes auf mein Problem gefunden. Ich (24) bin Altenpflegerin und arbeite seit Sep 2015 befristet auf ein Jahr, der automatisch in unbefristet über geht bei nicht Kündigung. ich bin seit Ende Februar 2016 krank geschrieben. Ich war mit meiner 4 jährigen Tochter in einer 10-wöchigen psychosomatischen Therapie, wegen Mobbing meines vorherigen Arbeitgebers, Fibromyalgie und in meinem Arztbrief steht noch rezidivierende mittel gradige Depression. Seit Ende der Therapie bin ich weiterhin krank geschrieben, da ich weiterhin unter Angststörungen leide und nicht mehr dort hin zurück kehren kann. Ich wollte ab Sep eine Umschulung übers Arbeitsamt anstreben um das kompletten Berufsfeld zu verändern. Nun bin ich schwanger, das nicht so geplant war, aber so ist es jetzt nun mal. Ich bin sehr ratlos und weiß nicht was ich tun soll, wie geht es finanziell weiter? bekomme ja im Moment Krankengeld. Kann ich aufgrund meiner Erkrankung ein Berufsverbot bekommen? können die mich ausstellen? oder muss ich kündigen? ich bitte um baldmöglichste Antwort, damit ich weiß wie es weitergeht.
MfG Jennical91
von
Jennical91
am 09.06.2016, 00:39
Antwort auf:
Schwangerschaft im Krankengeld : wie geht es finanziell weiter? Kündigung?
Hallo,
ist denn der Vertrag seitens des AG gekündigt bzw der Verlängerung widersprochen?
Ansonsten geht die Krankschreibung einem evtl. BV vor.
Also weiter Krankengeld bekommen und abwarten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2016
Antwort auf:
Schwangerschaft im Krankengeld : wie geht es finanziell weiter? Kündigung?
hast Du das schriftlich? Ansonsten könntest Du nämlich schon diesbezüglich hinten "runterfallen", da ein befristeter Vertrag im Normalfall einfach ausläuft.
Und von der Sicht des Arbeitgebers, kann ich mir gut vorstellen, dass er unter diesen Umständen nicht verlängern wird.
LG
Peeka.
Bist Du verheiratet? Falls nicht, ist auch der Kindsvater für Dich und das Kind unterhaltspflichtig... und sollte nicht verlängert werden, kläre das auf jeden Fall ab mit der Krankenkasse, wenn Du nicht verheiratet bist
von
peekaboo
am 09.06.2016, 09:09
Antwort auf:
Schwangerschaft im Krankengeld : wie geht es finanziell weiter? Kündigung?
Sie schreiben, dass Sie einen Vertrag haben, welcher auf ein Jahr befristet ist, bzw. sich automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandelt, sofern der Arbeitsvertrag nicht gekündigt wird. Sofern dies tatsächlich so vertraglich ausgestaltet ist und der Vertrag wirklich aktiv gekündigt werden muss, müssten Sie sich keine Sorgen machen. Durch Ihre Schwangerschaft dürfen Sie nicht gekündigt werden. Sofern die Schwangerschaft über die Jahresfrist besteht, hätten Sie dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag. So verhält es sich auch mit einer Schwangerschaft und der Probezeit. Läuft Ihr Vertrag allerdings nach einem Jahr aus, ist dies trotz Schwangerschaft möglich, da Ihnen ja nicht gekündigt wird.
von
Behnke
am 09.06.2016, 09:34
Antwort auf:
Schwangerschaft im Krankengeld : wie geht es finanziell weiter? Kündigung?
Habe nochmals nachgelesen. Hatte etwas von meiner früheren Arbeit im Kopf. Ich bin einfach befristet eingestellt. Verlängert werde ich definitiv nicht. Also bin ich dann ab 1.9.16 einfach arbeitslos oder wie? Was mache ich dann jetzt am besten, hat jemand einen Rat?
Liebe grüße
von
Jennical91
am 09.06.2016, 11:26
Antwort auf:
Schwangerschaft im Krankengeld : wie geht es finanziell weiter? Kündigung?
Hallo
Für ein BV gibt es keinen Grund, weil Du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst und willst.
Sprech mit Deinen Ärzten wie lange die AU noch anhalten wird.
Dann bekommst Du Krankengeld und danach den Mindestsatz an Elterngeld.
Schwanger wird es keinen Bildungsgutschein geben, Du wirst sie ja nicht beenden können.
Aber dies wäre ja ein Weg wenn das Baby dann betreut ist.
von
Sternenschnuppe
am 09.06.2016, 11:58
Antwort auf:
Schwangerschaft im Krankengeld : wie geht es finanziell weiter? Kündigung?
auch um die Krankenversicherung kümmern (Dies ist auch der Fall, wenn Du verheiratet sein solltest und Dein Mann Privat versichert ist)
LG
Peeka
von
peekaboo
am 09.06.2016, 12:01