Hallo Frau Bader... Ich bin haupsächlich Arbeitnehmerin und nebenbei auch Einzelunternehmerin... Meine Elternzeit endet am 22.5.2014...bin im 2. Jahr der Elternzeit...Habe 1 Jahr lang Elterngeld bezogen, Grundlage waren die Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers und der letzte Steuerbescheid...In dem Fall 2013, weil der Steuerbescheid 2014 noch nicht fertig ist. Nun bin ich erneut Schwanger in der 5.SsW..Wie ist es jetzt? Müsste ich die Elternzeit unterbrechen und ich den Mutterschutz? Kriege ich im Mutterschutz wieder Gehalt vom Arbeitnehmer? Und kann ich beim Arbeitgeber wieder bis zu 3 Jahre Elternzeit beantragen? Vielen lieben Dank und LG
von Cango66 am 03.10.2015, 08:28