Hallo Frau Bader, Ich bin bis zum 30.05.18 drei Jahre in Elternzeit.Bin wieder Schwanger.Vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 21.04.18.Wann sollte ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft bzw.über die rechtzeitige Kündigung meines ersten Elternzeites informieren ? Reicht das wenn ich ihn mindestens 7 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes informiere? Oder muss ich es ihm sagen,sobald ich erfahre das ich schwanger bin ?
von Miki88 am 17.10.2017, 07:03