Schwangerschaft/Zeugnis in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangerschaft/Zeugnis in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im zweiten Elternzeitjahr und wieder schwanger. Meine Elternzeit ist im April nächsten Jahres beendet, und das Baby kommt schon im Februar. Elternzeit und Mutterschutz überschneiden sich also. Gilt nun Mutterschutz trotzdem schon ab Januar, und welches Geld kann ich im zweiten Mutterschutz und Elternzeit vom Arbeitgeber erwarten? Ist es problematisch, sich in der Elternzeit vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen?

von Mathilda S am 05.06.2016, 11:48



Antwort auf: Schwangerschaft/Zeugnis in der Elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Ein Zwischenzeugnis ist möglich Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2016



Antwort auf: Schwangerschaft/Zeugnis in der Elternzeit

Ob Dein Mutterschutz bzw besser gesagt ob Du Mutterschaftsgeld bekommst ja oder nein und in welcher Höhe ist davon abhängig ob Du arbeitend in EZ bist oder nicht. Mutterschutz brauchst Du ja nicht wenn Du nicht arbeitest. Heißt, Du hast zwei Optionen: 1. Du machst gar nichts. Dann hast Du ab beginn Mutterschutz Anspruch auf die bis zu 13 € täglich von der Krankenkasse als Mutterschaftsgeld. Mutterschutz und laufende Elternzeit von Kind1 laufen dann einfach zusammen weiter. 2. Du beendest die laufende EZ von Kind 1 zum Tag VOR dem neuen Mutterschutz. Der AG kann dem nicht widersprechen. Hat zur Folge, Du bekommst das Geld von der KK und und den vollen Anteil vom AG wie beim ersten Kind. Also komplett volles Mutterschaftsgeld. Das was an EZ von Kind1 übrig ist kannst Du dir dann - schriftlich - beim AG absichern indem Du sagst Du hälst dir vor das zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen (bis zur Einschulung möglich). Dem kann der AG allerdings widersprechen. EZ für Kind 2 musst Du dann spätestens 1 Woche nach der Geburt dem AG melden (wenn das Kind keine Frühgeburt ist oder du Mehrlinge bekommst), sonst musst Du nach dem Mutterschutz normal wieder arbeiten. Elterngeld wird es nur Mindestsatz geben.

Mitglied inaktiv - 05.06.2016, 12:52



Antwort auf: Schwangerschaft/Zeugnis in der Elternzeit

Wenn im April die 2 Jahre enden und der neue Mutterschutz schon im Januar beginnt, dann sind in den 12 Monaten vor Mutterschutz noch ein paar Monate die durch alten Lohn ersetzt werden. Nullrunden sind von Mai - einschließlich Dezember, also 8. Kommt noch 4x alter Lohn zusammen. Je nach Höhe könnte er mehr als der Mindestsatz werden. Plus 75€ Geschwisterbonus. Laufende Elternzeit auf jeden Fall beenden, dann gibt es Mutterschutzgeld aus dem alten Vertrag.

von Sternenschnuppe am 05.06.2016, 13:36



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Steuerklassen während Schwangerschaft/Mutterschutz/Elternzeit

Hallo zusammen, wir haben folgendes Anliegen: Meine Frau ist aktuell in der 7. Woche schwanger, wir erwarten unser erstes Kind Mitte November 2023. Aktuell sind wir in den Steuerklassen 4/4, Verdienst Frau ca. 50k, ich ca. 70k brutto. Welche Steuerklassen nimmt man am besten während des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit meiner Frau? Unser P...


Erneute Schwangerschaft kurz vor Ende der Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten


Teilzeittätigkeit in Elternzeit trotz erneuter Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, unsere erste Tochter geht ab August in die Tagespflege und ich wollte nach der Eingewöhnung wieder bei meinem alten Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch ein Jahr. Ich bin ganz frisch in der 7.SSW. und würde dann nur von August bis Dezember wieder dort arbeiten. Ich sprach zunächst mit meiner Vorgesetzten, ...


Erneute Schwangerschaft in Elternzeit - wer zahlt bei BV?

Guten Tag Frau Bader, ich hätte gerne eine rechtliche Meinung von Ihnen. Ich bin noch bis zum 08.08.2023 in Elternzeit und erhalte auch bis zu diesem Tag noch Elterngeld. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst. Bei uns ist es so, dass man sich ca. 3 Monate vor Wiederaufnahme des Dienstes an das Personalamt w...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Wie Elternzeit bei AG verlängern wegen Schwangerschaft 2.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 2.9.21 geboren. Beim AG habe ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet. Nun bin ich schwanger, geplanter ET 4.1.24. Was macht nun Sinn? Kann man die Elternzeit bis zum Start Mutterschutz verlängern oder verlängert man pauschal länger? Und informiert man den Arbeitgeber in einem Zug über Schwangerschaft un...


Schwangerschaft während Elternzeit + Freelancing anfangen -verlängern?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe...


Elternzeit unterbrechen wegen erneuter Schwangerschaft

Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A...


Teilzeit in Elternzeit und erneute Schwangerschaft

Liebe Frau Bader, ich bin aktuell in der 32SSW mit meinem zweiten Kind. Aufgrund eines medizinischen Beschäftigungsverbotes hat mir meine Personalabteilung geraten die Elternzeit - 2Jahre- für meinen ersten Sohn (Ende 2021 geboren) vorzeitig zu beenden, da Beschäftigungsverbot und Elternzeit nicht parallel laufen kann. Ich habe jetzt ca 1 Jahr 5...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...