Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?

Hallo meine langjährige Freundin hat einen Fehler gemacht und ist durch diesen Fehler schwanger geworden. Der Vater ist bekannt und steht auch zum Kind. Ich habe den Fehler verziehen und möchte sie vor der Geburt des Kindes heiraten. Mir ist aber leider nicht klar welche Rechte ich auf das kind habe möchte es aber wie mein eigenes Aufwachsen lassen. Bekomme ich nach der Heirat und der Geburt des Kindes auch mit Sorgerecht für das Kind, ohne Heirat würde die Mutter ja das alleinige Sorgerecht bekommen. Wie sieht es mit der Namensgebung aus. Welchen Familiennamen bekommt das Kind, sie nimmt meinen an. Und geht eine Adoption nur mit der Zustimmung des Leiblichen Vaters? Geld spielt überhaupt keine Rolle also diskutieren wir nur über das wohl des Kindes und wer das Sorgerecht hat. Ich liebe meine zukünftige Frau und möchte Ihr nicht wegen einem sch.... Fehler das Leben nicht zu nichte machen. Und ich denke auch dass ich dem Kind ein guter Vater sein werde. Hatten sowieso Kinderplanung im Auge. Doch leider kommt es nicht immer so wie man plant. Schon mal vielen Dank im vorraus für Ihre Antworten.

Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 22:25



Antwort auf: Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?

Hallo, zunächst einmal ist es nicht möglich, dass sie sich als leiblicher Vater ausgeben. Dazu müsste an verschiedenen Stellen Urkundenfälschung und eventuell Meineid begangen werden. Ich halte dies auch nicht für sinnvoll, da ich schon mehrere Fälle hatte, wo sich das Paar dann hinterher getrennt hat und der "falsche" Vater sich über seine Maßnahme gealtert hat. Ich will damit nicht sagen, dass sie sich trennen werden, sondern auf die weit reichenden Folgen hinweisen.er muss also grundsätzlich erst einmal als Vater anerkannt werden. Sie haben dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Er bleibt der Vater mit dem Anspruch auf Umgang und Pflicht zum Unterhalt und eventuell irgend wann einmal mit gemeinsamem Sorgerecht. Oder Sie adoptieren das Kind, dazu muss er zustimmen. Dann verliert er alle Rechte und Sie haben alle Recht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2012



Antwort auf: Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?

Hallo wenn ihr heiratet wird das Kind in eurer Ehe geboren und gilt somit erstmal als dein Kind. Wie sieht es denn mit dem Vater aus? Will er Kontakt, die Vaterschaft anerkennen? Wenn ja solltet Ohr das vor der hochzeit klären danach Word es etwas umständlicher. Wie soll es mit dem Unterhalt laufen? Du musst wissen wenn ihr es als euer Kind ausgebz,bist du zu Unterhalt verpflichtet bei einer Trennung und in so einem Fall kann es heiss her gehen,denn nach Jahren kann man sowas nicht wieder rückgängig machen. Zumal es eigentlich strafbar ist einfach zu sagen es ist deins.

von CKEL0410 am 23.03.2012, 06:10



Antwort auf: Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?

Ich empfehle dringend ! folgende Schritte 1. sie bekommt das Kind 2. gibt den Vater an, Unterhalt etc. pp. 3. Ihr heiratet Seid ihr dann ein Jahr verheiratet und der leibliche Vater kümmert sich nicht, dann kannst Du die Adoption beantragen. Du hast Dich entschieden ihr zu verzeihen, das ist toll ! Dennoch hat das Kind das Recht auf seine Wurzeln und das Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater. DAS ist das Kindeswohl ! Und das sind auch die Konsequenzen Deiner Entscheidung, die Du tragen musst.

Mitglied inaktiv - 23.03.2012, 10:02



Antwort auf: Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?

wenn sich alle einig sind, kannst du die frau heiraten und das kind wird automatisch als deines gelten, du hast auch das gemeinsame sorgerecht, alle rechte und pflichten. problematisch wird es dann, wenn der leibliche vater interesse anmeldet und wie du schreibst auch zum kind stehen will. dann kann er die vaterschaft nach der geburt anfechten lassen. wenn dieses interesse erst nach ein paar jahren erwachsen sollte, gibt es eine aktualisierung. grad gestern hat der europäische gerichtshof gegen leibliche väter entschieden: http://www.news.de/politik/855287690/europaeischer-gerichtshof-keine-chance-fuer-vaeter/1/

Mitglied inaktiv - 23.03.2012, 12:18



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Heiraten nach Geburt

Hallo, ich habe eine Frage. Wir haben am 20.05.2022 unseren Sohn zur Welt gebracht & sind noch nicht verheiratet. Aufgrund von Corona haben wir erst im August einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung etc. Nun würden wir aber Anfang Juli heiraten. Ist die Vaterschaftsanerkennung dann noch notwendig?


Mutterschutz vor der Geburt nicht aufgebraucht...wann zur Arbeit?

Liebe Frau Bader, meine Tochter musste aufgrund eines notwendigen Kaiserschnitts schon am 18.01.2023 anstelle des ursprünglich vom Arzt berechneten 01.02.2023 auf die Welt gebracht werden. Damit kam sie jetzt ja in meinem Mutterschutz auf die Welt. Nun bin ich mir unsicher, wann/ab welchem Datum ich wieder arbeiten muss. Verfällt die Zeit aus ...


Urlaub vor der Geburt des Kindes

Hallo, der errechneter Geburtstermin meines Kindes ist der 21.04.2023, Ich habe 6 Monate Elternzeit beantragt. Ich möchte mir davor und danach Urlaub nehmen, Urlaub danach werde ich nach dem Geburt beantragen, da ich dann erst weiß bis wann ich Elternzeit habe, wie mache ich es mit dem Urlaub vor der Geburt? Da ich mir ab dem 17.04 Urlaub nehme...


Elternzeit des 1. Kindes nach Geburt des 2. Kindes nehmen

Sehr geehrte Frau Bader, wenn von meinem ersten Kind noch 18 Monate „übrig“ sind (nicht beantragt, aktives Arbeitsverhältnis) , kann ich diese auch für die Zeit nach der Geburt des zweiten Kindes verwenden. Wie verhält es sich mit der Antragsfrist, diese beträgt ja nach Vollendung des dritten Lebensjahres 13 Wochen, somit müsste die Elternzeit 5...


habe ich Mitspracherecht ( alleiniges Sorgerecht seid Geburt)beim Umgang mit de

Mein Sohn hat einige Einschränkungen,die der Kindsvater nicht wahrhaben will oder eben auch nicht sieht , beim Umgang der die letzten Jahre in meinem Haus stattfand hat er sich nicht gekümmert und dass nur neben ihm ,statt sich mit ihm zu beschäftigen ... Nun will er ihn mit zu sich (300 km Entfernung). Ich habe Angst das er nicht aufpasst und mein...


Verkürzung der Bezugszeit des Elterngeld es durch frühere Geburt?

Leider konnte ich trotz intensiver Recherche bisher nichts dazu finden: Ich habe am 22.5. ein Kind geboren, der errechnete Termin war 2,5 Wochen später, am 10.6. Es war von Anfang an so geplant, dass ich nach Ende des Mutterschutzes am 5.8. wieder Vollzeit arbeiten gehe und mein Mann ab dem zweiten Lebensmonat des Kindes Elternzeit nimmt d.h. ab ...


Haushaltshilfe während / nach Geburt von Alleinerziehenden?

Da meine Bekannte jetzt leider sehr unterschiedliche Meinungen von den verschiedenen Berufsgruppen zu hören bekommen hat: Können Sie das aufklären? Bei einer vaginalen oder einer Kaiserschnitt-Geburt des zweiten Kindes - gibt es da für Alleinerziehende einen Anspruch auf Haushaltshilfe (zur Versorgung des ersten Kindes, das unter 10 Jahre alt is...


Kündigung des Arbeitnehmers vor Geburt

Hallo, ich habe selbst zum 31.03. gekündigt und meine Frau erwartet Zwillinge zum 22.04.(wird voraussichtlich eher vorher). Ich würde gerne 3 Monate Elterngeld ab Geburt beziehen und dann eine neue Beschäftigung antreten. Ist es korrekt, dass ich Elterngeld beantragen kann und dafür die Monate 04/2023 bis 03/2024 als Grundlage herangezogen we...


Elterngeld nach Geburt im EU Aisland

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...


Vaterschaft wird vor Geburt schon angezweifelt was tun?

Guten Tag Frau Bader, Mein jetzt Ex-Freund hat sich aus unerklärlichen Gründen von mir getrennt und zweifelt nun schon die Vaterschaft an,obwohl zeugungszeitpunkt bekannt. Was kann oder sollte ich schon tun um oder vllt noch unnötigen Kosten und Stress zu vermeiden?   LG