Hallo meine langjährige Freundin hat einen Fehler gemacht und ist durch diesen Fehler schwanger geworden. Der Vater ist bekannt und steht auch zum Kind.
Ich habe den Fehler verziehen und möchte sie vor der Geburt des Kindes heiraten.
Mir ist aber leider nicht klar welche Rechte ich auf das kind habe möchte es aber wie mein eigenes Aufwachsen lassen.
Bekomme ich nach der Heirat und der Geburt des Kindes auch mit Sorgerecht für das Kind, ohne Heirat würde die Mutter ja das alleinige Sorgerecht bekommen.
Wie sieht es mit der Namensgebung aus. Welchen Familiennamen bekommt das Kind, sie nimmt meinen an.
Und geht eine Adoption nur mit der Zustimmung des Leiblichen Vaters?
Geld spielt überhaupt keine Rolle also diskutieren wir nur über das wohl des Kindes und wer das Sorgerecht hat.
Ich liebe meine zukünftige Frau und möchte Ihr nicht wegen einem sch.... Fehler das Leben nicht zu nichte machen. Und ich denke auch dass ich dem Kind ein guter Vater sein werde. Hatten sowieso Kinderplanung im Auge. Doch leider kommt es nicht immer so wie man plant.
Schon mal vielen Dank im vorraus für Ihre Antworten.
Mitglied inaktiv - 22.03.2012, 22:25
Antwort auf:
Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?
Hallo,
zunächst einmal ist es nicht möglich, dass sie sich als leiblicher Vater ausgeben. Dazu müsste an verschiedenen Stellen Urkundenfälschung und eventuell Meineid begangen werden.
Ich halte dies auch nicht für sinnvoll, da ich schon mehrere Fälle hatte, wo sich das Paar dann hinterher getrennt hat und der "falsche" Vater sich über seine Maßnahme gealtert hat. Ich will damit nicht sagen, dass sie sich trennen werden, sondern auf die weit reichenden Folgen hinweisen.er muss also grundsätzlich erst einmal als Vater anerkannt werden.
Sie haben dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
Er bleibt der Vater mit dem Anspruch auf Umgang und Pflicht zum Unterhalt und eventuell irgend wann einmal mit gemeinsamem Sorgerecht.
Oder Sie adoptieren das Kind, dazu muss er zustimmen. Dann verliert er alle Rechte und Sie haben alle Recht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2012
Antwort auf:
Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?
Hallo wenn ihr heiratet wird das Kind in eurer Ehe geboren und gilt somit erstmal als dein Kind.
Wie sieht es denn mit dem Vater aus? Will er Kontakt, die Vaterschaft anerkennen? Wenn ja solltet Ohr das vor der hochzeit klären danach Word es etwas umständlicher.
Wie soll es mit dem Unterhalt laufen? Du musst wissen wenn ihr es als euer Kind ausgebz,bist du zu Unterhalt verpflichtet bei einer Trennung und in so einem Fall kann es heiss her gehen,denn nach Jahren kann man sowas nicht wieder rückgängig machen. Zumal es eigentlich strafbar ist einfach zu sagen es ist deins.
von
CKEL0410
am 23.03.2012, 06:10
Antwort auf:
Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?
Ich empfehle dringend ! folgende Schritte
1. sie bekommt das Kind
2. gibt den Vater an, Unterhalt etc. pp.
3. Ihr heiratet
Seid ihr dann ein Jahr verheiratet und der leibliche Vater kümmert sich nicht, dann kannst Du die Adoption beantragen.
Du hast Dich entschieden ihr zu verzeihen, das ist toll !
Dennoch hat das Kind das Recht auf seine Wurzeln und das Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Vater.
DAS ist das Kindeswohl !
Und das sind auch die Konsequenzen Deiner Entscheidung, die Du tragen musst.
Mitglied inaktiv - 23.03.2012, 10:02
Antwort auf:
Schwangere Frau (von einem Anderen) vor der Geburt heiraten?
wenn sich alle einig sind, kannst du die frau heiraten und das kind wird automatisch als deines gelten, du hast auch das gemeinsame sorgerecht, alle rechte und pflichten.
problematisch wird es dann, wenn der leibliche vater interesse anmeldet und wie du schreibst auch zum kind stehen will. dann kann er die vaterschaft nach der geburt anfechten lassen.
wenn dieses interesse erst nach ein paar jahren erwachsen sollte, gibt es eine aktualisierung.
grad gestern hat der europäische gerichtshof gegen leibliche väter entschieden:
http://www.news.de/politik/855287690/europaeischer-gerichtshof-keine-chance-fuer-vaeter/1/
Mitglied inaktiv - 23.03.2012, 12:18