Hallo.
Ab 07.April möchte ich nach 2 1/2 jähriger Elternzeit wieder bei meinem alten Arbeitgeber in Teilzeit anfangen. Ich habe meiner Elternzeit Vollzeit in der gleichen Firma auf einer anderen Stelle gearbeitet. Den neuen Vertrag habe ich bisher noch nicht unterschrieben, bekomme ihn aber in den nächsten Tagen.
Wir haben die ganze Elternzeit versucht, noch ein zweites Kind zu bekommen. Ich hatte zwischendurch eine Eileiterschwangerschaft mit kompletter Ruptur. Der eine Eileiter musste daraufhin in einer Not-OP entfernt werden. Meine Frauenärztin teilte mir dann mit, dass es wahrscheinlich durch den fehlenden Eileiter und meiner Blutgerinnungsstörung sehr schwer werden würde, nochmals schwanger zu werden. Wir haben es dann so vor uns hinplätschern lassen und naja. Jetzt ist es eingetreten:
Ich bin allerdings erst in der 5. SSW. Wir freuen uns ja total, nur der Zeitpunkt ist sehr sehr ungünstig und natürlich die Angst, dass wieder etwas schiefgehen könnte bzw. das Würmchen nicht gesund sein könnte.
Wie verhalte ich mich denn jetzt gegenüber dem Arbeitgeber?
In der ersten SS mit Carlos war ich ja komplett krank geschrieben. Carlos kam wurde mit einer 100%igen Schwerbehinderung geboren (Herzfehler, offener Bauch etc.) und geht jetzt in die Kita.
Ich möchte gern arbeiten gehen, habe mich echt auf den Job gefreut.
Mein AG wird überhaupt nicht begeistert sein. Wo ich die Elternzeit eh schon von zwei Jahren auf zwei einhalb verlängert habe und er jetzt echt mit mir rechnet. Mein AG ist mir in der ganzen SS immer sehr entgegengekommen.
Wie verhalte ich mich denn jetzt? Wann muss ich es ihm sagen?
Muss ich etwas beachten?
VG
Ani
von
AniH
am 29.03.2012, 11:35
Antwort auf:
Schwanger zum Ende der Elternzeit
Hallo,
wo ist denn Ihr Problem? Sie fangen, wie geplant, in Teilzeit bei ihrem Arbeitgeber an. Dies vorausgesetzt, dass es keine Tätigkeit ist, die für Sie oder das Kind gefährlich sein können.
Warum dafür ein neuer Vertrag erforderlich ist, verstehe ich nicht. Ich wäre sehr vorsichtig damit, diesen zu unterzeichnen, nicht, dass Sie Ihre Betriebszugehörigkeit verlieren.
So, und wenn dann die gefährliche Zeit vorbei ist, teilen Sie dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mit. Und freuen sich über das Baby.
Ihnen entstehen keine Nachteile, wenn Sie es ihm nicht eher mitteilen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2012
Antwort auf:
Schwanger zum Ende der Elternzeit
Mal am Rande...du hast während der Elternzeit bei deinem AG an anderer Stelle Vollzeit gearbeitet?
Heißt das mehr als 30 Std?
Denn dann bist du nicht mehr in Elternzeit!
Du wärst automatisch rausgefallen...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.03.2012, 01:51
Antwort auf:
Schwanger zum Ende der Elternzeit
Mal ganz frech gefragt:
Wie wahrscheinlich ist es mit deinen Diagnosen, dass du von deinem FA auch für die zweite Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhältst?
Würdest du eines bekommen, dann würd ich an deiner Stelle keinen neuen Teilzeitvertrag unterschreiben, sondern quasi die alte Vollzeitstelle wieder aufleben lassen. Aufgrund der Schwangerschaft und dem BV könntest du allerdings nicht arbeiten und bekämst trotzdem dein Gehalt - Vollzeit.
Unterschreibst du einen Teilzeitvertrag und bekämst ein BV, dann bekämst du auch nur ein Teilzeitgehalt.
Ob der Chef begeistert wäre oder nicht, wäre mir nicht so wichtig.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.03.2012, 01:56