Frage: Schwanger werden, darf ich ?

Ich und mein Lebensgefährte haben einen riesigen Kinderwunsch! Leider habe ich gerade erst eine Stelle als Aushilfe angenommen. Ich habe somit kein geregeltes Einkommen da es auf Stundenlohn Basis ist und ich nicht immer gleich viele Stunden arbeite. Der Vertrag ist ausserdem bis August 2017, da ich ab dann eigentlich eine weiterbildung machen wollte. Weil ich dachte dass mein Lebensgefährte noch lange keine Kinder möchte. Jedoch kam jetzt heraus dass wir beide den dringenden Kinderwunsch haben. Darf ich schwanger werden? Wird mein Vertrag so oder so nicht verlängert wenn sie erfahren dass ich schwanger sei? Kriege ich finanzielle schwierigkeiten? Bitte bitte helft mir!

von Blumecr7 am 13.10.2016, 01:52



Antwort auf: Schwanger werden, darf ich ?

Hallo, keiner kann ihnen verbieten, schwanger zu werden. Gleichwohl ist der Vertrag bis August 2017 befristet, Sie müssen sich danach, auch bei bestehender Schwangerschaft, arbeitssuchend melden und erhalten dann je nachdem, ob Anwartschaften bestehenund wie viel Ihr Freund verdient, Leistungen vom der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2016



Antwort auf: Schwanger werden, darf ich ?

Natürlich darfst du schwanger werden! Ob ihr euch das finanziell leisten könnt, dass wird dir hier aber keiner sagen können. Auch ob dein Vertrag eventuell verlängert wird oder nicht, kann hier keiner wissen. Durch eine Schwangerschaft jedenfalls verlängert sich ein Vertrag schon mal nicht.

von chrissicat am 13.10.2016, 06:58



Antwort auf: Schwanger werden, darf ich ?

Nur ihr könnt wissen was ihr finanziell braucht. Was verdient Dein Freund denn?

von Sternenschnuppe am 13.10.2016, 07:10



Antwort auf: Schwanger werden, darf ich ?

Du darfst schwanger werden und du hast Kündigungsschutz, der bis 4 Monate nach Geburt dauert, aber dein Vertrag wird ja vorher ablaufen und wahrscheinlich nicht verlängert werden. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ist dennoch eine Kündigung denkbar. Es wird dennoch nicht gut ankommen, wenn man neu angefangen hat und schon durch schwangerschaftsbedingte Beschwerden wie Übelkeit, Kreislauf ... ausfällt, bzw. wenn die Tätigkeit durch die gesetzlichen Beschäftigungsverbote (keine Nachtarbeit, kein Akkord, kein schweres Heben...) eingeschränkt wird. Mit den Folgen musst du dann leben. Aber rein rechtlich ist es kein Problem.

Mitglied inaktiv - 13.10.2016, 08:45



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