Guten Abend Frau Bader,
Mein Sohn ist im Jan.'13 geboren, ich habe zwei Jahre Elternzeit für ihn genommen. Das Elterngeld habe ich mir im ersten Jahr komplett auszahlen lassen. Jetzt überlegen wir während des zweiten Jahres wieder schwanger zu werden. Wie ist das dann mit dem Elterngeld, welche Monate werden gezählt?
LG Sunny.80
von
Sunny.80
am 14.01.2014, 21:01
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2014
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit
Immer die 12 Monate vor Mutterschutz.
Nur Elterngeldmonate werden durch Verdienst vor Kind 1 ersetzt.
Also wenn Du ab jetzt nicht arbeitest, zählt ab Februar jeder Monat als Nullrunde fürs neue Elterngeld mit rein und zieht den Schnitt nach unten
von
Sternenschnuppe
am 14.01.2014, 21:09