Hallo Frau Bader,
Ich würde gerne wissen wie sich das mit dem Mutterschutzlohn verhält.
Was ist wenn ich während der Elternzeit, mit meinem 2. Kind schwanger werde.
Ich bekomme ab dem 4.Schwangerschaftsmonat immer ein generelles Beschäftigungsverbot aufgrund des §4 Abs.2 Nr 7 MuSchG.
D.h mein 1.Baby kommt am 01.12.2016
Ich würde jetzt 2 Jahre Elternzeit einreichen wollen.
Weil wir das 2.Kind planen. Nun meine Frage was ist wenn ich am 01.09.2017
Während der Elternzeit schwanger werde.Dann wäre es doch sinnvoll die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Weil arbeiten darf ich ja dann nicht, und somit würde ich doch ab dem 4.Monat vom Arbeitgeber wieder aufgrund des Beschäftigungsverbots wieder mein Gehalt( Mutterschutzlohn) erhalten.
Wäre dieses möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden um erneut Mutterschutzlohn zu erhalten vom Arbeitgeber?
Vielen Dank im Voraus
Dünya
von
Dünya2017
am 02.07.2016, 21:18
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit, Beschäftigungsverbot?
Hallo,
grds. weiß keiner, was am unbekannten Tag X mit der Rechtslage ist.
Aber man kann zZ nicht die EZ beenden, um in ein BV zu gehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2016
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit, Beschäftigungsverbot?
Du darfst deine EZ natürlich nicht beenden um direkt ins BV zu gehen. Das wäre Betrug und fällt der KK sehr schnell auf.
Was du auf der anderen Seite Problemlos kannst ist die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz zu beenden und dann vollen Mutterschutzlohn zu bekommen.
Da euer erstes Kind noch nicht da ist, würde ich dir nur gern noch sagen, dass es Sinn macht zuerst mal das Leben mit Baby kennenzulernen bevor man kurze Abstände plant. Nicht jedes Baby ist pflegeleicht und problemlos... und schwanger mit Kind U2 ist nicht so lustig und einfach wie man sich das vielleicht vorstellt, selbst wenn Kind1 eigentlich keine Probleme macht. Ist jedenfalls meine Erfahrung.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 02.07.2016, 21:27
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit, Beschäftigungsverbot?
Elternzeit kann nur zum Beginn Mutterschutz (6 Wochen vor ET) beendet werden.
Wenn Ihr Kind 2 jetzt bereits plant, ist es also nicht sinnvoll 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.
Beenden um ein BV zu erhalten und somit volles Geld - gibt's nicht!
Mitglied inaktiv - 02.07.2016, 21:28
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit, Beschäftigungsverbot?
Dann solltest Du ein Jahr Elternzeit nehmen, schnell wieder schwanger werden und zusätzlich Kinderbetreuung parat haben falls es mit der Schwangerschaft nicht klappt bis zum ersten Geburtstag.
Dann kannst Du arbeiten bis es klappt.
Dein Plan wäre Betrug an der Umlagekasse der Krankenkassen und fällt bei selbiger sofort auf.
Legal beendet werden darf die Elternzeit zum Beginn eines neuen Mutterschutzes.
von
Sternenschnuppe
am 02.07.2016, 22:06
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit, Beschäftigungsverbot?
Du bekommst ab dem 4. Schwangerschaftsmonat ein generelles Beschäftigungsverbot, weil du auf einem Beförderungsmittel arbeitest. Aber auch dieses Beschäftigungsverbot darf dir der Arbeitgeber erst dann erteilen um dich freizustellen, wenn er jede Umsetzmöglichkeit geprüft hat und kein Ersatzarbeitsplatz in Frage kommt.
Ich weiß ja nicht welches Beförderungsmittel das ist - aber wenn der AG möchte, findet er idR eine Ersatzlösung. Dann musst du zur Arbeit erscheinen, obwohl dein Kind zu Hause noch so klein ist. Und das für die volle vertragliche Arbeitszeit. Das Beschäftigungsverbot steht dir ja nicht zu, sondern nur ein Arbeitsplatz auf dem du nicht gefährdet bist. Die Ersatztätigkeit kannst du idR nicht ablehnen.
Mitglied inaktiv - 03.07.2016, 00:39