Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin mit meinem ersten Kind schwanger und habe direkt ein BV bekommen! Mein Plan ist innerhalb eines Jahres das zweite Kind zu bekommen!
Die Frage ist: sollte das nicht klappen und ich gehe nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten, dann muss ich ja bald angeben ob ich 100% oder 50%arbeiten will...
Bekomme ich dann auch wieder meinen vollen Gehalt oder nur die 50% auch wenn ich noch während der Laufenden Elternzeit schwanger werde und gar nicht mehr arbeiten war?
Das ist ein Spiel mit dem Gewissen was ich da jetzt angeben soll/ schliesslich würde ich ja dann im BV wieder mehr Lohn bekommen ..
Sollte das 2. Kind aber auf sich warten lassen, müsste ich kucken wie ich es schaffe 100% zu arbeiten und mich um das erste Kind zu kümmern!
Oder würden Sie dann einfach zwei Jahre Elternzeit beantragen?
Habe ich dadurch Nachteile?
Danke für Ihre Hilfe!!
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!
Viele Grüße Anna W.
von
MilenaW
am 05.01.2016, 15:53
Antwort auf:
Schwanger während Elternzeit
Hallo,
warten Sie doch einmal das erste Jahr ab und stellen sie dann sieben Wochen vorher eventuell den Antrag auf Verlängerung oder auf Teilzeit. Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Wenn Sie Teilzeit arbeiten eben auch nur den Teilzeitlohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2016
Antwort auf:
Schwanger während Elternzeit
Du musst Dich nicht jetzt entscheiden.
Du kannst ein Jahr Elternzeit nehmen und ggf. 7 Wochen vor Ende das zweite Jahr melden.
Keiner kann Dich zwingen Dich jetzt festzulegen.
Und kleiner Rat von einer Mehrfachmama: Lass das erste erst Mal ins Krabbelalter kommen und übrrlege dann ob es so schnell noch ein Säugling dazu sein muss.
Die Vorstellung ist recht entspannt, das wirkliche Leben mit Kind je nach Kind natürlich, vollkommen anders.
Und die ersten Monate sind meist noch die entspanntesten.
Wachst da rein und schaut wie es mit Nummer eins ist.
von
Sternenschnuppe
am 05.01.2016, 16:13