Schwanger während Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Minijob?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger während Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Minijob?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Befinde mich noch in Elternzeit bis 22.10.2015. Hatte bei der ersten SS Beschäftigungsverbot ab der 7. Woche. Nun arbeite ich seit 1.02. bei einem anderen AG auf Minijob Basis (ca. 350€). Möchte nun schwanger werden. Würde dann Elternzeit vorzeitig beenden und wieder BV erhalten. Wie verhält es sich mit dem Minijob? Ändert dieser mein BV-Geld? Ich bin in einem Krankenhaus fest angestellt und habe vor Kind 1 Vollzeit gearbeitet. Muss ich den Minijob kündigen wenn ich BV vom Hauptarbeitgeber habe? Was zählt dann für die Elterngeld-Berechnung? BV-Geld oder Minijob Gehalt? Oder beides? Wird der Minijob überhaupt angerechnet? Ich arbeite +/- 25 Stunden im Monat. Wäre sehr dankbar fur eine verbindliche Antwort. Vielen Dank.

von honey2015 am 18.03.2016, 14:35



Antwort auf: Schwanger während Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Minijob?

Hallo, Sie kònnen die EZ nicht vorzeitig wegen einem BV beenden. Nur am Tag vor dem Mutterschutz - dann bekommen Sie volles MG. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2016



Antwort auf: Schwanger während Elternzeit, Beschäftigungsverbot, Minijob?

Du kannst deine Elternzeit nicht vorzeitig beenden um ein Beschäftigungsverbot zu bekommen. Du kannst die Elternzeit nur zum neuen Mutterschutz beenden. LG

von Lewanna am 18.03.2016, 15:14



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