Hallo Frau Bader,
Ich bin zur Zeit in Elternzeit,verlängere auf 2 Monate bis Anfang Oktober 2017!
Ich habe bereits Teilzeit beantragt,aber noch kein Feedback vom Arbeitgeber erhalten ob Teilzeit möglich oder eine Stelle für mich frei... ggf. werde ich eine Abfindung erhalten da keine Stelle für mich zu finden!
Nun bin ich frisch schwanger!Wie verhalte ich mich am besten gegenüber AG?Falls ich ein BV erhalte und nicht arbeiten gehe wie sieht mein Verdienst aus gilt Teilzeit oder Vollzeitgehalt!Habe ich Kündigungsschutz?
von
sayword15
am 15.08.2017, 22:56
Antwort auf:
Schwanger vor Arbeitsbeginn nach Elternzeit
Hallo,
wann wollen Sie den Teilzeit arbeiten, in der Elternzeit oder danach?
In der Elternzeit sind die Anforderungen an den Arbeitgeber strenger.
Wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, muss er Sie in Teilzeit beschäftigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.08.2017
Antwort auf:
Schwanger vor Arbeitsbeginn nach Elternzeit
Wenn es keine Stelle für dich gibt, dann gibt es auch keine Gefährdung, und damit kein Beschäftigungsverbot. Damit kann aus meiner Sicht keine Krankenkasse für ein BV aufkommen. Das bedeutet, dass der AG dich nicht kündigen kann, aber deinen Lohn aus eigener Tasche weiterbezahlt, falls es wirklich keine Stelle für dich geben sollte. Das BV ersetzt nämlich keine Kündigung.
Das beste ist, dass du deine Arbeitskraft wie beantragt in Teilzeit anbietest und dem AG gleichzeitig mitteilst, dass du schwanger bist und wann du voraussichtlich entbinden wirst.
Er wird sich dann schon überlegen, ob er nicht doch eine Arbeit für dich hat.
Wenn ihr euch darüber einig werdet, könnt ihr selbstverständlich auch das Arbeitsverhältis auflösen (Aufhebungsvertrag).
Mitglied inaktiv - 16.08.2017, 17:40
Antwort auf:
Schwanger vor Arbeitsbeginn nach Elternzeit
"Wenn ihr euch darüber einig werdet, könnt ihr selbstverständlich auch das Arbeitsverhältis auflösen (Aufhebungsvertrag)"
@ Uriah Warum sollte ich einem Aufhebungsvertrag zustimmen?Ich würde weder ALG noch Elterngeld bekommen?Muss der AG mir nictht meinen Arbeitsplatz freihalten? Kann der AG so einfach meinen Vertrag auflösen auch wenn ich Schwanger bin?
VG
von
sayword15
am 16.08.2017, 21:07
Antwort auf:
Schwanger vor Arbeitsbeginn nach Elternzeit
Ich würde das Arbeitsverhältnis nur auflösen, wenn die Abfindungssumme attraktiv ist und du alternativ einen neuen Job in Aussicht hast.
Und ja, der Arbeitgeber muss deinen Arbeitsplatz freihalten. Wenn du schwanger bist, kann der AG dich nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen kündigen: bei Insolvenz, Betriebsschließung oder Teilschließung, oder schwerem Vertrauensbruch.
Mitglied inaktiv - 16.08.2017, 23:29
Antwort auf:
Schwanger vor Arbeitsbeginn nach Elternzeit
Hallo,
wenn Sie keinen Anspruch auf eine TZ haben (weil weniger als 1 AN o wichtige betriebliche Gründe) spielt ein Bv keine Rolle.
Eine Abfindung werden Sie nicht erhalten, der AG kann ja nicht kündigen.
Im übrigen können Sie sich woanders eine Tätigkeit suchen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2017