Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Hallo Frau Bader, ich habe etwas komplizierten Fall: Ich bin derzeit noch in Elternzeit (erstes Kind) Elterngeld wird nur noch diesen Monat gezahlt, ab nächsten Monat habe ich einen Vertrag unterschrieben ab Juni für einen Minijob (450 Euro) + Jobcenter, ab Juli soll ich wieder Vollzeit arbeiten + Minijob, aber mit meinem Arbeitgeber erst mündlich besprochen, da ich zuvor Elternzeit bis Ende des Jahres beantragt hatte und bin dann alleinerziehend geworden und hab meinen Arbeitgeber gebeten die Elternzeit aufgrund dessen zu verkürzen. Ab Juli haben wir telefonisch besprochen, dass ich wieder anfangen werde. Nun hab ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Den Minijob-Vertrag hab ich schon unterschrieben. Nun ist Coronazeit und ich werde sofort einen Beschäftigungsverbot bekommen, da es im Verkauf ist. Meine Frage ist: wenn ich in dem Geschäft am ersten Tag meiner Beschäftigung die Schwangerschaft melde, werde ich die 450 Euro weitere Monate erhalten, obwohl ich nicht gearbeitet habe? Wie ist es mit dem Vollzeitjob ab Juli? Wenn ich die nächsten Wochen einen Vertrag unterschreibe, aber schon schwanger bin, kann der Arbeitgeber es anfechten? Der Hauptjob ist beim Optiker und wegen der Coronapandemie müsste ich als Schwangere sofort Beschäftigungsverbot erhalten. Wird der Lohn mir nicht gezahlt in diesem Fall oder? ( Da ich die letzten 3 Monate kein Gehalt bekommen habe) Liebe Grüße Lili

von Lila555 am 15.05.2021, 21:04



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Hallo, 1. Sie müssen schauen, ob Sie mit Haupt- und Nebenjob nicht über die erlaubte Stundenzahl kommen. 2. Sollten Sie ein BV erhalten, bekommen Sie den Lohn weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2021



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

nur wegen corona und verkauf gibt es kein bv. wer sagt das? der Arbeitgeber muss das prüfen und dir ersatztätigkeiten geben. erst wenn das nicht geht, dann bv. aber da er von der schwanferschaft noch nix weiß kannst du nicht wissen ob bv. soviel dazu. vollzeit plus minijob kann schwierig werden, da du über die zugelassene stundenzahl kommen könntest. auch optiker haben ein backoffice. auch mit schutz maske etc ist ein arbeiten möglich.

von mellomania am 15.05.2021, 21:17



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Unser Arbeitgeber schickt zur Zeit alle Schwangeren in BV. Und stimmt, der Minijob im Verkauf muss ja nicht gleich BV sein. Es ist ja dann nicht überall gleich geregelt.

von Lila555 am 15.05.2021, 23:22



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Wenn sich der aktuelle Corona-Verlauf fortsetzt, wird dein AG im Juli gegenüber der KK mit einem BV wg. Corona wohl nicht mehr durchkommen - die zahlen es schlußendlich. Und überhaupt kannst du Probleme bzw. Erklärungsbedarf gg. Jobcenter und AG bekommen - denn so alleine kannst du ja nicht sein, sonst wärest du kaum wieder schwanger. Lebst du mit deinem neuen Partner zusammen (Stichwort Bedarfgemeinschaft)?

von KielSprotte am 16.05.2021, 07:01



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Beim Optiker gibt es auch Backoffice Jobs, ohne Kundenkontakt. In der Reparatur z.b. Aber ist schon konisch geschmäckle, die EZ aktiv zu beenden wegen Härtefall und dann frisch schwanger. Und Hauptjob und Mini job, passt das überhaupt mit der Wochenstundenzahl...

von MamaausM am 16.05.2021, 07:49



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

das passt doch irgendwie auch nicht zusammen. der AG prüft das hoffentlich alles genau. irgendwie ein fader beigeschmack. gerade mit deiner forderung nach einem sofortigen BV mit lohnfortzahlung. naja, wenn dir das mal nicht derb auf die füße fällt. die krankenkasse prüft das hoffentlich auch sehr genau

von mellomania am 16.05.2021, 09:02



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Wenn ich der AG wäre, hätte ich echt einen Kragen (bzw. hätte den am 1.7.)! Optiker sind ja nun keine Riesenläden, wo es auf einen Arbeitsplatz mehr oder weniger nicht ankommt. Du bittest um vorzeitige Rückkehr, AG macht es möglich (sprich wahrscheinlich wird deine EZ-Vertretung gekündigt) und am ersten Arbeitstag willst du kommen um deine neue Schwngerschaft mitzuteilen und gleichzeitig ein BV zu fordern.....macht mal alle weiter so, dann werden demnächst überhaupt keine Frauen mehr beschäftigt. Und vor allem eines sollte dir klar sein: deinen Job kannst du nach der nächsten EZ vergessen, dein AG wird dich sicher so schnell wie irgend möglich "entsorgen".

von KielSprotte am 16.05.2021, 09:25



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Ich glaube du machst dir da falsche Hoffnungen. Beim Optiker wirst du höchstens im Kundenkontakt beschränkt sein. Da gibts dann eben alternativ Back Office Aufgaben. Und das kannst du doch auch schwanger durchaus tun. Notfalls kann dich der Arbeitgeber außerhalb der Ladenöffnungszeiten einsetzen und du kannst administrative und Werkstattarbeiten ausführen, ohne dass du Maske trägst.

Mitglied inaktiv - 16.05.2021, 13:20



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Welche falsche Hoffnungen? Es ist vollkommen okay für mich bis zum Mutterschutz zu arbeiten. Mein Plan war ganz normal Vollzeit wieder zu arbeiten. Nun kam die Schwangerschaft dazwischen. Habe es jetzt erst am Wochenende erfahren. Und hab mich nun voll gestresst, weil alles schon geregelt war. Minijob über die Sommerzeit nur. Und wieder in den alten Beruf zurück. Mein Kind hat sich gut an die Kita gewöhnt. Wollte Ende des Jahres mit meinem Partner in eine große Wohnung zusammen ziehen.

von Lila555 am 16.05.2021, 17:27



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Naja Härte wegen Alleinerziehend sehe ich nicht. Quasi hast ne mini gesetzlücke genutzt. Deshalb das komisch geschmäckle. Aber den Minijob kannst du nur im Juni behalten. Ab Juli kommst du mit der Vollzeitstelle über die erlaubte Wochenstundenzahl

von MamaausM am 16.05.2021, 17:35



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Du hast dich also getrennt, bist vom neuen direkt schwanger und ziehst auch direkt mit dem zusammen? Mutig würde ich sagen. Ob man dir das Alleiberziehend dann so abnimmt bleibt abzuwarten. Selbst wenn, wirst du nach dee Aktion ziemlich durch sein beim AG. Mein Rat wäre also mit dem zu reden und dann erst zu unterschreiben. Jedenfalls dann wenn du da noch länger arbeiten willst ist zwar blöde wegen dem EG, weil wenn der dann von der Verkürzung nichts mehr wissen will sinkt das EG heftig. Aber evtl lässt er sich trotzdem drauf ein. Oder willigt in TZ ein. So jedenfalls kann er deine Schwangerschaftsvertretung direkt behalten.

von Felica am 16.05.2021, 18:29



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Getrennt und gleich mit einem neuen zusammen ziehen, nein definitiv nicht. Das geht euch aber auch nichts an. Das war nicht meine Frage und schon gar nicht an euch. Ich habe Frau Bader angeschrieben, falls ihr das überlesen habt. Aber danke für eure Kommentare!!! In meiner ersten Schwangerschaft hab ich bis zum Mutterschutz ganz normal gearbeitet. Jetzt schickt mein Arbeitgeber alle Schwangeren in BV, nicht ich hab es so entschieden. Ich warte nun ab was bis Juli passiert. Erstmal muss ich es aber überhaupt von FA bestätigen lassen. Und den Minijob für 1 Monat wird sich nicht lohnen. Da verbringe ich besser die Zeit mit meiner Tochter. Übrigens bin ich eige Optikmeisterin und solche Fachkräfte werden immer und überall gesucht. Nur so als Info. Wünsche euch alles Gute.

von Lila555 am 16.05.2021, 18:49



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Wow direkt wieder eine AP die schnippig wird... Fakt ist aber, dass DU ausgenutzt hast, dass man die ez wegen Härte beenden kann. Minijob und vollzeit geht nun mal nicht zusammen. Und mit dem BV hast du angefangen! Aber wenn Kind gut betreut ist, ist ja ein mögliches BV egal. Blöd für den AG ist es allemal.

von MamaausM am 16.05.2021, 19:07



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Wenn du bereits länger getrennt warst, vor allen zu Beginn der EZ, dann ist es aber kein härtefall. Härtefall bedeuten plötzliche gravierende Änderung dde Situazion welche so nicht absehbar war. Ist also nicht unerheblich.

von Felica am 16.05.2021, 19:47



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Und das es Elterngeld nur bis Mai gab, war ja auch vorher bekannt. Du hättest ja Teilzeit in Elternzeit wählen können. Ich glaube kaum, das der Haupt AG dir für x std ein BV gibt, weil du mit dem Minijob über die Wochenstundenzahl kommst. Selbst wenn es im Verkaufsjob ein BV gibt.

von MamaausM am 16.05.2021, 19:57



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Teilzeit in Elternzeit wollte ich machen, ging aber leider nicht, weil ich damals noch keine Betreuung für mein Kind hatte.

von Lila555 am 16.05.2021, 20:43



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

kommt frisch schwanger daher? übel, sorry

von mellomania am 16.05.2021, 22:06



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Ganz entspannt. Juli ist ja schon fast und bis zur 12. Woche würde ich gar nix sagen. Ob Du den Minijob noch machen möchtest kannst Du überlegen. Die Zahlen gehen runter und aktuell gehst Du davon aus dass Du ab Juli ganz normal Deinen Hauptjob machen kannst. Fertig! Wenn der AG dann auf ein BV besteht, dann ist es so, das lass auf Dich zukommen. Wichtig ist Einkommen zu erwirtschaften für das neue Elterngeld. Dein erstes Kind ist betreut, die Schwangerschaft ganz ganz frisch, ich würde da nun wirklich ersteinmal abwarten und den eigentlichen Plan verfolgen. Alles Gute und auch für die neue Partnerschaft.

von Sternenschnuppe am 16.05.2021, 22:07



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Danke @Sternschnuppe für deine Worte. du bist hier gefühlt die einige, die mich nicht runterzieht oder gar verbal angreift. Ich komm mir vor wie Schwerverbrecher, wenn ich die Kommentare der anderen lese.

von Lila555 am 16.05.2021, 23:17



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Nochmal zu deiner ersten Frage.. Das Elterngeld bemisst sich auf die 12 Monate vor Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Des weiteren werden Monate mit Elterngeld (bei dir bis 5/21) auch ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Monat Juni der Mini job und ab Juli dann das Vollzeitgehalt. Ob nun mit BV oder ohne ist erstmal egal Nochmal zum Mini job .... Du darfst schwanger nur 8,5 h bzw 90 h in 2 aufeinanderfolgende Wochen arbeiten. Mit Vollzeitstelle kommst du sicher drüber. Selbst mit BV zählt es so. Das solltest du bedenken.

von MamaausM am 17.05.2021, 07:11



Antwort auf: Schwanger undArbeitsvertrag erst ab Juli,habe ich trotzdem Anspruch auf Gehalt?

Ich danke euch herzlich für die Antworten!

von Lila555 am 17.05.2021, 22:47



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