Schwanger und trotzdem Wiederaufnahme der Beschäftigung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und trotzdem Wiederaufnahme der Beschäftigung?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im September 2011 meine Tochter zur Welt gebracht. Meine Elternzeit läuft am 12.11.2013 aus und ab 13.11.13 werde ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen..so ist es geplant. Ich bin Beamtin in der Landesverwaltung. Ich möchte jedoch bald wieder schwanger werden. Ich habe einen Anspruch auf eine 100% Stelle, es ist jedoch bei meinem Arbeitgeber so üblich, dass man nach der Elternzeit mit 50% wieder anfängt. Nun meine Frage, angenommen ich werde bereits im Oktober 2013 schwanger, würde dies meinem Arbeitgeber sofort mitteilen und möchte aber trotzdem ab 13.11.2013 wieder die Arbeit aufnehmen bis zum Mutterschutz, kann mein Arbeitgeber mir den Wiedereinstieg verweigern? Ich möchte mir halt auch ein bisschen das Elterngeld aufbessern. Müsste ich dem Arbeitgeber überhaupt vor Wiederaufnahme der Beschäftigung die Schwangerschaft mitteilen? Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße Tina M.

von Tina-Merkle am 15.05.2013, 23:59



Antwort auf: Schwanger und trotzdem Wiederaufnahme der Beschäftigung?

Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2013



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