Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin zum 2. Mal schwanger und kämpfe von anfang an mit starker übelkeit u erbrechen. Ich bin jetzt die 2. Woche von der fä krank geschrieben. Meine gedanken: wenn das so weiter geht, kann ich unmöglich arbeiten. Wie lange darf/ kann mich die fä krankschreiben? Oder kann sie auch bv erteilen? Meine cheffin wird vermutlich kein bv erteilen, aber in meinem beruf muss sie wissen, wie es weiter geht, damit sie planen kann. Ich weiß nicht weiter. Ich fühl mich wirklich elend. Muss mich die ganze nacht u morgens übergeben u habe ja schon ein kind . Ich würde gerne wissen wollen, wie es weiter gehn würde, wenn die übelkeit u erbrwchen nicht besser werden. Beim betriebsarzt war ich schon. Dieser hörte mir aber gar nicht zu u meinte, dass ich arbeiten könnte u die übelkeit u erbrecheb wären folgen der ss. Da kann er nichts machen. Kann mich die fä nun von woche zu woche kranjschreiben u wie lange? Nach 6 wochen bekommt man doch auch weniger geld oder? Lg

von stini1801 am 08.09.2017, 11:02



Antwort auf: Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot

Hallo, ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht das richtige Mittel, es liegt ja nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft. Sie werden deshalb weiterhin ein in der Krankschreibung benötigen und nach sechs Wochen dann eben Krankengeld bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2017



Antwort auf: Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Übelkeit bis zur Geburt anhält ;-) Vermutlich wird es bald besser. Ansonsten gilt tatsächlich nach 6 Wochen Krankengeld... also finanzielle Einbußen.

Mitglied inaktiv - 08.09.2017, 11:09



Antwort auf: Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot

Ausnahme z.B. : Du bist Köchin und der extreme Essensduft auf Arbeit verursacht diese Übelkeit. - dann BV Ansonsten AU

Mitglied inaktiv - 08.09.2017, 11:11



Antwort auf: Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot

Für dich kommt nur eine AU in Frage, für ein BV muss eine Gefährdung durch die Arbeit ausgehen. Ich hatte auch extreme SS-Übelkeit bis zur 28.SSW und bin bis dahin von meinem Arzt krankgeschrieben gewesen. Du hast zwar ab der 7ten Seite finanzielle Einbußen aber beim EG hast du dadurch keine Nachteile. LG

von Colien07022004 am 08.09.2017, 12:22



Antwort auf: Schwanger und extreme übelkeit u erbrechen - beschäftigungsverbot

Hatte Hyperemesis, AU bis 14. SSW, danach ging es wieder einigermaßen. Wenn es länger als 6 Wochen dauert, fällst Du ins Krankengeld. Ich hatte eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen, weil ich mich um meinen Sohn nicht mehr kümmern konnte. Bloß, falls es bei Dir schlechter wird. Macht die Gyn im Falle des Falles.

von emilie.d. am 08.09.2017, 15:31



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nach Teilzeit in Elternzeit schwanger und Beschäftigungsverbot

Hallo, ich war bis Anfang des Monats zwei Jahre lang in Elternzeit. Das letzte Jahr habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Nach der Elternzeit arbeite ich aktuell in meiner alten Vollzeitstelle. 1. Wie würde sich das Beschäftigungsverbot bei einer jetzt eintreten Schwangerschaft berechnen? Wird die Teilzeit in Elternzeit mit einberechnet? ...


Neuer Minijob, vorher in Elternzeit, jetzt schwanger und Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell noch in Elternzeit und habe aber Anfang April einen Minijob begonnen und bin ca. 3 Wochen später ungeplant schwanger geworden. Von meiner Frauenärztin habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten. Im Netz habe ich gelesen, dass auch Minijobber ein Anrecht auf Lohnfortzahlung haben, und dass dafür der Lo...


Neuer Arbeitsvertrag schwanger Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, Ich habe die Möglichkeit zu Oktober diesen Jahres einen neuen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag zu unterschrieben. Gleich im Anschluss werde ich meinem Arbeitgeber meine bestehende Schwangerschaft mitteilen. Ich gehe davon aus, dass ich von Seiten des Arbeitgebers sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen werde. Bin i...


Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin schon etwas länger krankgeschrieben. Seit Mai diesen Jahres wurde ich ausgesteuert und bekomme jetzt ALG1 statt Krankengeld. Im Falle einer Schwangerschaft würde ich von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun zu meiner Frage: Wie würde sic...


Erneut schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot - Lohn

Hallo Frau Bader, meine Frau befindet sich noch bis April 2022 in Elternzeit. Unsere Tochter kam im Juni 2020 zur Welt. Meine Frau befand sich seit September 2019 zuhause, da Ihr Arbeitgeber keinen passenden Arbeitsplatz für Schwangere bereitstellen konnte und somit ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat. In dieser Zeit bis zum Mutterschut...


Schwanger kurz vor Ablauf der EZ, erneuter Beschäftigungsverbot in Aussicht.

Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage. Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, welche am 31.12.2021 endet. Ab Januar müsste ich wieder arbeiten gehen. Ich habe dort noch einen Vollzeit Vertrag. Nun bin ich erneut schwanger in der 9 SSW. Ich muss meinem Arbeitgeber bis zum 22.11.2021 verbindlich mitteilen ob und wie ich arbeiten komme. Nun ...


Schwanger in Elternzeit, anschließendes Beschäftigungsverbot. Lohnzahlung?

Hallo, Ich arbeite als Ergotherapeutin in einer Psychiatrie in Bayern. Habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Bei uns geht man automatisch bei Bekanntgabe einer Schwangerschaft in ein Beschäftigungsverbot, dass vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Mein erstes Kind kam am 04.09.2020 auf die Welt. Elternzeit endet am 03.10.2022. Mein erst...


Beschäftigungsverbot (erneut Schwanger)

Hallo, folgender Sachverhalt: Vorletztes Jahr hat meine Frau vier Monate vor der Geburt unseres Sohnes Beschäftigungsverbot bekommen. Bis zur Geburt hat sie vollen Lohn bekommen. Währen der Elternzeit hat sie im letzten Jahr angefangen mit einer geringfügigen Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber. Ende Februar endet offiziell ihre Elternz...


Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan...


Während der Elternzeit Schwanger+Beschäftigungsverbot. Bekommt man volles Gehalt

Hallo. Ich habe eine frage undzwar befinde ich mich momentan im 2 Jahr Elternzeit und habe ein Jahr mein volles Elterngeld bekommen(bekomme also nichts mehr im Zweitem Jahr) und habe erfahren das ich schwanger bin. Mein Beruf Inklusionhelfer im Kindergarten deswegen bekam ich direkt Beschäftigungsverbot und mein gehalt wurde 9 Monate bezahlt im 1 ...