Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin aktuell in der 7. SSW. Da mein letzter befristeter Arbeitsvertrag abgelaufen ist, hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einem neuen potentiellen Arbeitgeber. Ich habe von meiner Schwangerschaft nichts erzählt. Die Chancen stehen sehr gut, dass ich den Job bekomme (unbefristet). Es handelt sich um eine Tätigkeit im Jugendwohnheim. Dort geht häufig die Krätze (Skabies) rum, es gibt viele drogenabhängige und aggressive Jugendliche. Zudem würde zu meinen Aufgaben als Sozialarbeiterin ebenfalls ab und zu das Aufräumen von leeren Wohnräumen gehören, falls diese dreckig hinterlassen wurden. Ich habe leider kaum Möglichkeiten, einen anderen Job zu finden, als in diesem Bereich. Ich bin bereits seit einem Monat ohne Beschäftigung (Hausfrau).
Meine Fragen:
1. Wäre es rechtlich erlaubt, die Stelle, mit dem Wissen über die Gefahren, anzunehmen und dem Arbeitgeber erst nach Vertragsunterzeichnung mitzuteilen, dass ich schwanger bin, oder dürfte ich den Job gar nicht erst annehmen?
2. Stellen die Gefahren ein Grund für ein allgemeines Beschäftigungsverbot dar, oder kann ich dort problemlos weiter beschäftigt werden?
3. Darf ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich erst nach der Vertragsunterzeichnung von der Schwangerschaft erfahren habe, obwohl ich bereits davor Bescheid wusste? Ich habe bereits zwei Fehlgeburten hinter mir und wollte die Schwangerschaft eigentlich bis zur 12. SSW für mich behalten.
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 20.10.2016, 12:41
Antwort auf:
Schwanger, neuer Arbeitsvertrag und BV?
Hallo,
1. Halte ich für problematisch.
2.Das kann ich auf die Ferne nicht beantworten.
3. Nein.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2016
Antwort auf:
Schwanger, neuer Arbeitsvertrag und BV?
Ich beantworte in der umgekehrten Reihenfolge:
2. Das wäre über eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung durch den AG zu klären, mit Unterstützung des Betriebsarztes.
3. Eine solche Aussage wäre eine Lüge, aber die Frage stellt sich gar nicht.
1. Wenn du von vornherein weißt, dass du schwanger den Job nicht machen kannst oder sogar nicht machen willst, halte ich das für unmoralisch, sich auf so was zu bewerben. Dem Arbeitgeber entstehen u.U. hohe Kosten durch deinen Ausfall.
Mitglied inaktiv - 20.10.2016, 13:12
Antwort auf:
Schwanger, neuer Arbeitsvertrag und BV?
Es geht nicht darum, ob ich den Job nicht machen will oder machen kann. Ich will den Job, sonst hätte ich mich dort nicht beworben (und das bereits, bevor ich von der Schwangerschaft wusste!) und ich würde ihn auch gerne annehmen. Und ob ich ihn auf Grund der Schwangerschaft nicht ausüben kann, weiß ich eben nicht, deshalb die Fragen.
Mitglied inaktiv - 20.10.2016, 13:35
Antwort auf:
Schwanger, neuer Arbeitsvertrag und BV?
Hallo,
1. Halte ich für problematisch.
2.Das kann ich auf die Ferne nicht beantworten.
3. Nein.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2016
Antwort auf:
Schwanger, neuer Arbeitsvertrag und BV?
Dann wäre es doch das einfachste, wenn du die Karten auf den Tisch legst und es genau so sagst, dass du die Arbeit gerne machen möchstest aber schwanger bist. Ob du den Job schwanger ausüben kannst, wird der Arbeitgeber mit Unterstützung des Betriebsarztes entscheiden müssen. Vielleicht ist das dort schon bekannt, weil es andere Schwangere gab.
Mitglied inaktiv - 20.10.2016, 16:06
Antwort auf:
Schwanger, neuer Arbeitsvertrag und BV?
http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/schutz-schwangerer-frauen-erheblich-erweitert-07-05-2003.209/
Für den AG darf Ihre Schwangerschaft keinen Einfluss auf seine Entscheidung haben
von
Behnke
am 20.10.2016, 16:11