Hallo Fr. Bader, ich habe eine Frage an Sie. Ich bin derzeit mit meinem Sohn 16 Monate in Elternzeit. Diese endet am 17.8.2017. Nun sind wir in Planung für unser drittes Kind . Sollte der Versuch klappen würde ich wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten welches möglicherweise ca. Ende September 2017 ausgestellt wird . Da meine Frauenärztin sicherlich wieder die 12. Ssw. abwarten will. Jetzt meine Frage erhalte ich wieder das Lohn was ich bereits im Beschäftigungsverbot bei meinem 2. Kind erhalten habe ? Danke für ihre Bemühungen.
von Mami 168 am 04.07.2017, 22:30