Frage: Schwanger nach Elternzeit

Hallo, ich habe vor einer Woche wieder in meinem Job als Vollzeitkraft angefangen. Jetzt bin ich erneut schwanger und werde von meinem Arzt ein BV erhalten, da ich mit Chemikalien und schweren Arbeiten (alles über 10 kg) zu tun habe. Muss mir mein Chef trotzdem das volle Gehalt zahlen? Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Oder muss ich dafür mindestens 3 Monate gearbeitet haben um Anspruch darauf zu haben. Danach möchte ich wieder 2 Jahre Elternzeit nehmen. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruß Manja

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 10:02



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Hallo, Sie haben Anspruch auf das volle Gehalt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2012



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Du bekommst das volle Gehalt ! Das Elterngeld wird aber weniger, da Du die 12 Monate ja nicht voll bekommen wirst und die Zeit zwischen jetziger Arbeit und Ende Elterngeld als Nullrunde zählt. Eine schöne Schwangerschaft.

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 10:52



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Anmerkung zu meiner Vorschreiberin: die Zeit des BV zählt NICHT als "Nullrunde" bei der EG- Berechnung. Da Du Dein Gehalt in voller Höhe weiter erhältst wird es ganz normal zur EG- Berechnung herangezogen.

von fenja2003 am 23.02.2012, 12:37



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Aber sie hat vor einer Woche wieder angefangen erst, sie wird im BV das volle Gehalt bekommen, aber damit ja keine 12 Monate füllen können. Dadurch wird sie nicht das Elterngeld wie bei Kind 1 bekommen, da die Monate zwichen Arbeitsantritt nun und Elterngeldende Kind 1 als Nullrunde zählen innerhalb dieser 12 Monate ab Mutterschutzbeginn Kind 2 rückwärts.

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 13:32



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Du schreibst nicht sehr schlüssig, aber auch nach mehrmaligen Lesen komme ich zu dem Schluß, dass Deine Antwort falsch ist. Der Zeitraum des letzten EG- Bezugs bzw. der Elternzeit zählt doch für die neue Berechnung überhaupt nicht mit. Monate, die während des kommenden BV fehlen, werden aus der Zeit vor der ersten EZ dazugenommen. Warum antwortet ihr hier so eifrig und ganz sicher wohlmeinend, wenn ihr euch gar nicht auskennt? Das verwirrt doch die Fragestellerinnen nur, die sich schließlich an Frau Bader und nicht an Laien wenden. Grüße

von fenja2003 am 24.02.2012, 08:00



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Ich muß mich entschuldigen und nachreichen, dass ich von der EG- Splittung auf zwei Jahre ausgegangen bin. Sonst kommt natürlich hin, was Du geschrieben hast! Da wir das allerdings beide nicht wissen (und die TE das auch gar nicht zur Diskussion gestellt hat!) ist es sinnfrei, darüber zu lamentieren.

von fenja2003 am 24.02.2012, 08:06



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Ich weiß nicht was mit Die los ist, aber es ist total egal wie lange sie sich das Geld auszahlen hat lassen Elterngeld ist immer für das erste Jahr des Kindes und da wird es angerechnet, auch wenn sie es auf 2 Jahre auszahlen lässt. Sie schreibt dass sie wieder ! zwei Jahre nehmen will. Folglich hat sie dies nun auch und arbeitet nun seit einer Woche wieder. Die letzten Monate Elterngeld aus dem 2. Jahr werden in ihre Berechnung eingehen und dieses Geld ist kein Einkommen, da es lediglich da ausgezahlt wird nach dem Bezugszeitraum ! Daher Nullrunde , sie hatte kein Einkommen. Entschuldigung, aber bevor Du Antworten kritisierst lese bitte nocheinmal. Danke

Mitglied inaktiv - 24.02.2012, 09:19



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