Frage: Schwanger nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Nach 2 Jahren Elternzeit, steige ich am kommenden Montag wieder ins Berufsleben ein. So war jedenfalls der Plan. Nun habe ich heute allerdings einen Schwangerschaftstest gemacht, der überraschend positiv ist. Ich arbeite im Kindergarten und muss in der Regel direkt bei Mitteilung über die Schwangerschaft zum Betriebsarzt. Eigentlich bin ich gar nicht begeistert davon, so früh von der Schwangerschaft zu berichten, da es ja doch noch eine gefährliche Zeit ist. Auch habe ich eine neue Chefin und daher noch gar kein Verhältnis zu ihr. Ich frage mich aber, wie es hier bezüglich corona ist? Wie ist die Rechtslage da bzgl Beschäftigungsverbot und würden Sie empfehlen schon alleine deswegen doch direkt etwas zu sagen? Wie ist dann aber die finanzielle Lage, sollte ich direkt ins Beschäftigungsverbot müssen? Vielen Dank im Voraus

von Bananna.st am 06.04.2021, 20:19



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Hallo, ein Beschäftigungsverbot hat ja den Sinn, das Baby zu schützen. Wenn Sie also der Meinung sind, dass es bei ihrer Tätigkeit eine Gefahr geben kann, bleibt ihnen nichts anderes übrig als unmittelbar nach Arbeitsbeginn die Schwangerschaft mitzuteilen. Sie gefährden ja sonst das Kind. Nach aktuellen Empfehlungen stellt Corona kein Grund für ein Beschäftigungsverbot dar. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2021



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

corona ist KEIN grund für ein bv. egal in welchem beruf. die gefährdungsbeurteilung muss gemacht werden DANN entscheidet sich, ob der AG ein bv aussspricht oder du von zuhause aus arbeiten kannst oder reine bürotätigkeiten. bedenke, dass du erst das recht auf einen schutz hast, wenn der AG von der schwangerschaft weiß. solange du das nicht meldest, wirst du als unschwanger behandelt und hast keine sonderrechte. es ist deine entscheidung in wie weit du dich und das kind gefährdetst in dem du nichts sagst. in einem bv erhält man das, was man ohne bv erhält.

von mellomania am 06.04.2021, 20:24



Antwort auf: Schwanger nach Elternzeit

Du hast zwei Optionen. 1. Du sagst es direkt deiner Chefin. Diese muss dann prüfen ob und inwieweit sie dich umsetzen kann. Gibt es da keine Lösung, muss sie das vorläufige BV in die Wege leiten. Vorläufig deshalb weil ein Arzt die Schwangerschaft ja erst einmal bestätigen muss. Dann wird weiter geschaut. 2. Du wartest erst einmal den Arzttermin ab und entscheidest dann. Niemand kann dich zwingen es vorher bereits zu sagen und es darf dir dadurch auch kein Nachteil entstehen. Auch dann muss deine Chefin eben dem Prozedere folgen sobald die davon erfährt. So oder so, in beiden Fällen bekommst du beim BV das was du auch ohne bekommen würdest. Ein BV ist in dem Job auch recht wahrscheinlich, wenn auch nicht sicher. Sichere BV gibt es nie. Und gerade aktuell werden einige Schwangere dann eben woanders eingesetzt, wodurch ein BV hinfällig wird. Auf der anderen Seite werden in anderen Bereichen wo es vorher eher kein BV gab, nun schneller welche ausgesprochen.

von Felica am 06.04.2021, 23:53



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