Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

Meine Freundin hat uns vor 1,5 Jahren unseren Wunschsohn Phileas zur Welt gebracht. 1 Monat vor dieser Schwangerschaft hat sie den Arbeitgeber gewechselt mit einer Festeinstellung mit 6 Monaten Probezeit. Als Examinierte Krankenschwester und leichter Risikoschwangerschaft wurde sie im 2-3 Monat bereits in ein Beschäftigungsverbot geschrieben. Darüber war der neue Arbeitgeber natürlich nicht sehr erfreut. Mit dem Arbeitgeber wurde eine Elternzeit von 3 Jahren festgesetzt mit möglichkeit zu verkürzen und gegebenenfalls eine Teilzeit oder sogar einen Job auf 450€ Basis wärend der Elterzeit zu beginnen. Wir haben für unseren Sohn einen U2 Kita Platz erhalten er geht in 2 Wochen in den Kindergarten. Meine Freundin wollte danach bis ende des Jahres auf 450€ Basis und ab Neujahr 2015 Vollzeit wieder arbeiten gehen, da wir finanziell darauf angewiesen sind (reserven sind verbraucht). Nun ist meine Freundin in der 4. Woche Schwanger trotz Kupferspirale und nächste Woche steht das Mitarbeiter gespräch an zur wieder Eingliederung. Sie wird 100%ig wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten. Kann somit gar nicht erst anfangen zu arbeiten. Wir wollten ende August auch noch Standesamtlich heiraten. Jedoch sind wir uns derzeit nicht sicher wie wir vorgehen müssen... Ist es da schlau zu heiraten? Kriegen wir dann geld oder muss ich dann weiterhin für alles aufkommen ohne hilfe? Wir wissen nicht wie wir am besten vorgehen sollten, wie sie das Gespräch nächste woche führen soll.. Wir sind definitv am Limit unserer finanziellen möglichkeiten wir benötigen irgendein Einkommen ihrerseids. Ich habe bereits jeden Monat 2 Wochen Rufbereitschaft angenommen um alleine schon dieses Jahr ohne Elterngeld auffangen zu können.

von ChristophZi am 31.07.2014, 11:39



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

Hallo, sie bekommt wieder ein BV und dann den kompletten Lohn - zum Thema heiraten kann ich nichts sagen - das sollte man sicherlich nicht wegen dem EG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.08.2014



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

Dann muss sie sich einen Job suchen den sie machen kann. Die Elternzeit abbrechen um ein BV einzureichen ist nicht legal. Ausschliesslich zum Tag vor neuem Mutterschutz ist dies erlaubt. Wenn ihr heiratet hast Du mehr Netto bei LSK 3. Die Krippe kann man ja wieder absagen. Das spart auch Kosten. Elterngeld für Kind 2 wird 300€ sein plus 75€ Geschwisterbonus bis das erste 3 ist. Mindestsatz weil sie kein Einkommen hat 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Eventuell geht dann noch Kindergeldzuschlag und Wohngeld.

von Sternenschnuppe am 31.07.2014, 12:33



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

Den U2 Kitaplatz werden wir wohl wahrnehmen da wir dadurch einen garantierten U2 Kita Platz für das kommende Kind erhalten. Also sind wir gezwungen meiner baldigen Ehefrau einen Minijob/450€ Job anderweitig zu besorgen bis sie 2 Monate vor Geburt wieder in Elternzeit geht. Ab wann greift denn dann dieser Mindestsatz vom Elterngeld? 2 Monate vor geburt? Nach Geburt? Oder Bereits jetzt? Weil eigentlich ist sie ja noch in Elternzeit diese Endet ja Praktisch nicht, auch wenn sie im September wieder anfangen wollte.

von ChristophZi am 31.07.2014, 13:03



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

Es zählt ihr Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Das könnt ihr dann entsprechend ausrechnen. Seit dem ersten Geb. des ersten Kindes sind es bisher alles Monate mit 0€. Ab wann soll denn Kind 2 in die U-2 Gruppe. Solange Deine Frau nicht arbeitet belegt ihr einen Platz den jemand anderes vermutlich dringend braucht. Drücke Euch natürlich die Daumen dass sie rasch etwas findet.

von Sternenschnuppe am 31.07.2014, 15:34



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

Alle Monate seit dem 1ten geburtstag eures ersten Kindes gehen mit 0 € in die Breechnung für Elterngeld2. Für die berechnung ausgenommen sidn nicht Elternzeitmonate sondern Monate wo man Eltermgeld bekommen hat (bei 12monatigem Bezug) ABER, sie muss nicht auf 450 € Basis arbeiten, was ihr Einkommen erhöhen würde. Sie darf bis zu 30 Std die Woche innerhalb der Elternzeit arbeiten. Und die könnte sie ja bis Geburt des 2ten Kindes nutzen. Wenn sie sicher ist das sie beim jetzigen AG ein BV aufgrund der Arneit bekommt, würde ich versuchen woanders solange TZ zu arbeiten. Das OK dafür kann sie vom AG bekommen. Evtl hat der AG ja auch einen Job den sie machen kann, ohne das sie ein BV bekommt. Wegen leichter Risikoschwangerschaft bekommt man ja kein BV, das dürfte also bei ihr eher der Job gewesen sein. Stände jetzt schon absolut fest, das sie zB am September wieder TZ oder 450 € beim AG machen würde, weil sie es so bereits schon sicher beantragt hätte, und sie könnte das jetzt nicht antreten wegen BV, dann würde sie eben das TZ-Gehalt/450 € bekommen innerhal der neuen BV. Nur, das scheint ja noch nicht spruchreif gewesen zu sein, und extra das jetzt "sicher" machen, wohlwissend das es dann ein BV gibt, das ist ebennicht rechtens. Aber, wie gesagt, sie kann auch woanders, mit Zustimmung des AG arbeiten. Und dem dürfte das angesicht der derzeitigen Lage wohl eher recht sein bzw er dürfte kaum was dagegen haben. Für euch würde es jedenfalsl bedeuten, jeden Euro den sie jetzt noch bis zum neuen Mutterschutz verdient, erhöht das Elterngeld für das 2te Kind. Und zum Mutterschutz für Kind2 soll sie DRINGEND die Elternzeit für Kind1 beenden, dann bekommt sie volles Mutterschaftsgeld für Kind2 wie bei Kind1. Macht sie das nicht, geht der AG-Anteil verloren.

Mitglied inaktiv - 31.07.2014, 20:49



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

Die Kupferspirale wurde gestern entfernt dem Kind geht es gut :-) Wir werden Eltern! Die Kita hat dieses Jahr zu wenige U2 Kinder, wir nehmen somit niemandem einen Platz weg :-) Aufgrund ihrer Tätigkeit in der Ambulanten Pflege (Spritzen setzen, schwere Personen heben, Leute Waschen die sich teilweise einkoten...) erhält sie wie gesagt sofort ein Beschäftigungsverbot. Die AWO besitzt leider genug Leute fürs Büro sowie Leute die Medikamte stellen etc... Also müssen wir uns wohl umschauen ob sie irgendwo etwas anderes findet.

von ChristophZi am 01.08.2014, 09:40



Antwort auf: Schwanger kurz vor Ende der Elternzeit. Was tuen?

Vielen vielen Dank für die ganzen Antworten! Schönen Gruß aus dem Rheinland

von ChristophZi am 01.08.2014, 09:40



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