Frage: schwanger kündigung

Guten Tag Frau Bader, ich weiß ich bin in der Schwangerschaft theoretisch unkündbar. Meine Frage trotzdem. Ich arbeite in einem 1-Mann Büro, der Chef hat sich gerade erst selbstständig gemacht. Ich bin erstmal für den Anfang der Schwangerschaft krankgeschrieben aufgrund zweier FG und anderer Gründe. Ich beziehe weiterhin Witwenrente in einer sehr guten Höhe und könnte gut auch auf Gehalt ect. verzichten. Meine Fragen: 1. Ich bekomme ja nur für 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach (angenommen bis zur Geburt) Krankengeld? In welcher Höhe dann? 2. Wenn ich mich jetzt kündigen lasse bevor er weiß das ich schwanger bin, was würde mir denn dann noch zustehen? Bekomme ich trotzdem was von der KK? Und das elterngeld würde dann nur auf das Gehalt angerechnet werden was ich die letzten 12 Monate vor Geburt hatte? Welchen Schaden hat mein Chef wenn ich jetzt 9Mon krank geschrieben bin? Nur die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung? Oder mehr? Ich weiß es ist komisch das ich mir Sorgen um meinen Chef mache, aber irgendwie haben wir doch ein Vertrauensverhältnis, und ich kenne seine finanzielle Situation. Er würde sich sicher wieder jemanden suchen für mich als Ersatz. Und was ist nach der Geburt? Hat er da Kosten? Sonnige Grüße

von lev13 am 20.08.2012, 09:50



Antwort auf: schwanger kündigung

Hallo, 1. https://www.tk.de/tk/krankengeld/arbeitnehmer/krankengeldrechner/132394 2. Dann wären Sie arbeitslos und wahrscheinlich erst einmal gesperrt (mit Folgen für KK) 3. Arbeitslosenmonate zählen als "0 e" Ich würde mich nicht kündigen lassen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2012



Antwort auf: schwanger kündigung

Wenn Du krank geschrieben bist, dann kommen auf Deinen Chef 6 Wochen Lohnfortzahlung zu, danach beziehst Du dann Krankengeld. Wieviel das ungefähr sein wird kannst Du hier ausrechnen: http://rechner.sparkasse.de/templates/tr64/standard/tr64.php Auf das EG hat die Krankschreibung - so die Schwangerschaft der Grund ist - keine negativen Auswirkungen. Normalerweise zählen die 12 Monate vor der Geburt des Kindes, hat man Krankengeld bezogen wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung, dann werden einfach Monate von weiter vorne genommen. Hat man davor nicht genügend Monate gearbeitet, so werden diese aus den gearbeiteten Monaten fiktiv angesetzt. Wenn Du Dich kündigen läßt, ohne dass Dein AG über Deine Schwangerschaft bescheid weiß, kannst Du theoretisch dennoch dagegen vorgehen, da die Schwangerschaft ja schon zu diesem Zeitpunkt bestanden hat. Solltest Du weiterhin krank geschrieben werden, so zahlt dann direkt ab dem Datum wo die Kündigung wirksam wird die Krankenkasse Krankengeld. Wenn Du die Kündigung dann nicht anfechtest, hast Du nach dem Elterngeldbezug keine Krankenversicherung mehr es sei denn Du kannst Dich familienversichern oder meldest Dich bei der Arge. Ggf. mußt Du Dich dann selber versichern. Was finanziell noch auf Deinen Chef zukommt ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Sowohl vor als auch nach der Geburt. Danach hat er meine ich keine Kosten. Die 'Kosten' für Dich als Schwangere (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld etc.) kann er sich über die Arbeitgeberversicherung wiederholen. Dafür zahlt er von Deinem Lohn bereits einen Prozentsatz (Umlage U2) und die Versicherung ist genau dafür da. Nach der Elternzeit kann er Dich dann therotisch am 1. Arbeitstag mit der vereinbaten Kündigungsfrist kündigen. Vorher nicht. Ich finde nicht schlimm dass Du Dir Gedanken machst. Wie gesagt rein finanziell ist es für ihn nicht so problematisch weil er sich praktisch alles wieder holen kann - schlimmer ist dass er ggf. jemanden neu einarbeiten muss - das kostet ja auch Geld! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 20.08.2012, 10:49



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