Frage: Schwanger kündigen lassen ?

Hallo Frau Bader, meine 2jährige Elternzeit endet Ende November. Ich habe bei meinem Arbeitgeber (Zeitarbeitsfirma) die Reduzierung meiner Arbeitszeit auf 25 Std beantragt. Dieser wurde mir nun abgelehnt mit der Begründung das es keine Teilzeitstellen gibt. Mir wurde auch bereits Tel signalisiert das es mein Problem sei falls ich nicht wieder Vollzeit arbeiten kann oder möchte. Nun habe ich gerade erfahren das ich wieder schwanger bin. Kündigen lassen geht ja nun nicht und wenn ich selber kündige bekomme ich kein alg 1 oder?

von Sternchen117 am 16.10.2017, 20:51



Antwort auf: Schwanger kündigen lassen ?

Hallo, Der Arbeitgeber kann ablehnen,wenn er betriebliche Gründe nennen kann, warum er Sie nicht in Teilzeit beschäftigen kann. Sollte dies der Fall sein, bleibt Ihnen nur die Kündigung. Wesentliches dann, dass sie auch nur für die Teilzeit, die sie zur Verfügung stehen, Arbeitslosengeld eins erhalten. Da ja ein sachlicher Grund vorliegt, ist eine Sperre eher unüblich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2017



Antwort auf: Schwanger kündigen lassen ?

hast du einen unbefristeten vertrag dort? wenn ja, schwangerschaft mitteilen. könntest du denn nach der elternzeit wieder arbeiten, wie es im vertrag steht? hast du kinderbetreuung? wenn nicht, musst du kündigen, weil du den vertrag nicht erfüllen kannst...

von mellomania am 16.10.2017, 20:57



Antwort auf: Schwanger kündigen lassen ?

Ja ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Kinderbetreuung habe ich bis mittags ( Kita ) . Allerdings kann und möchte ich nicht wieder Vollzeit einsteigen.

von Sternchen117 am 16.10.2017, 21:25



Antwort auf: Schwanger kündigen lassen ?

wenn er die TZ ablehnt und du nicht dort arbeiten möchtest musst du entweder kündigen oder die elternzeit verlängern um dir IM RAHMEN DIESER eine TZ stelle woanders zu suchen ,die mit der kinderbetreuung passt. aber vor der unterzeichung des neuen vertrags muss der AG zustimmen.

von mellomania am 16.10.2017, 21:27



Antwort auf: Schwanger kündigen lassen ?

Ja das hatte ich befürchtet. Allerdings wird mich schwanger wohl kaum einer einstellen...

von Sternchen117 am 16.10.2017, 21:30



Antwort auf: Schwanger kündigen lassen ?

bleibt ja dir überlassen ob du das beim gespräch sagst oder nicht...klar, wenn man es schon sieht gehts nicht anders...aber das wäre die beste lösung für dich. und wenn alle stricke reißen und du dir es leisten kannst, dann verlänger einfach die elternzeit ohne arbeiten. musst halt schauen ob es dir finanziell reicht. ansonsten hast keine andre möglichkeit als was zu suchen...mist..

von mellomania am 16.10.2017, 21:34



Antwort auf: Schwanger kündigen lassen ?

Ich würde auch die EZ verlängern. das OK holen vom AG das du innerhalb der EZ woanders arbeiten darfst weil er keine TZ-Stelle hat. damit bekommst du dann anteilig ALG1. Schwangerschaft verheimlichst du erst einmal - auch deinem AG gegenüber bis das OK für Arbeit innerhalb der EZ-Verlängerung da ist. Und dann schaust du ob du was anderes findest. Falls nein, bekommst du im schlechtesten Fall bis zum neuen Mutterschutz eben anteilig ALG1 und dann EG von 300 € Mindestsatz. Davon ab kannst du dann die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst volles Mutterschaftsgeld und hast einen AG bei dem du wieder bis zu 3 Jahre EZ nehmen kannst. Das Mutterschaftsgeld und eben Vorteil EZ würden aber wegfallen wenn du jetzt kündigst und nichts neues findest. Ohne Ag nämlich keine Ez und weniger Mutterschaftsgeld. Und ob Du nun innerhalb der verlängerten EZ dir wo eine TZ-Stelle suchst oder ohne Ag eine neue ist ja wo erst einmal egal. Sofern du dich nicht bei der direkten Konkurrenz bewirbst. Interessant dürfte es werden mit welcher Begründung eine Arbeitsverleiher keine TZ-Stelle hat - das werden die nämlich dem Arbeitsamt durchaus nahelegen müssen. Einfach sagen haben wir nicht, geht nicht, ist nämlich nicht. Die werden ja sicherlich mehr wie 15 Mitarbeiter haben und sind damit verpflichtet TZ anzubieten. Und der Verlängerung der EZ dürfen sie auch nicht widersprechen, da du mindestens 2 jahre gemeldet hattest. Du bist eigentlich sogar in recht guter Position besser wie wenn du kündigst. Das einzige was passieren könnte ist, das man dir eine TZ-Stelle anbietet zu Zeiten wo du keine Kinderbetreuung hast um dich so zur Kündigung zu bewegen. ABER !!! das ist der Vorteil bei TZ innerhalb der EZ - da bist du dann nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen. Und dein VZ-Vertrag bleibt weiterhin bestehen was wie gesagt dann volles Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind bedeutet. Nur mal so als Tipp, kündigen wäre IMO bei deiner Lage die schlechteste Variante.

Mitglied inaktiv - 17.10.2017, 16:41



Antwort auf: Schwanger kündigen lassen ?

Das wusste ich noch nicht. Interessant. Vielen Dank ihr Lieben.

von Sternchen117 am 17.10.2017, 19:58



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