Frage: Schwanger in die GKV eintreten ?

Hallo , nach 13 Jahren in Venezuela habe ich die Hoffnung mit diesem Land aufgegeben und gehe zurueck nach Deutschland. Komme wieder in die gesetzliche KV . Meine venezuelanische Ehefrau soll im Januar nachkommen (eher geht es nicht ,arbeitsmaessig) und dann den Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung stellen. Soweit die urspruengliche Planung. Nun kam die Ueberraschung: Inzwischen ist meine Frau schwanger geworden . Sie wuerde dann mit 6-6,5 Monaten in Deutschland ankommen. Im Antragsformular zur GKV steht fett geschrieben : Ich bestaetige...dass der Zuzug nach Deutschland nicht dem Zweck dient ,Leistungen der gesetzl. KV in Anspruch zu nehmen. Dieser Satz macht uns grosse Angst, dass die GKV den Zuzug meiner Ehefrau missdeuten kann (laut Vertrag sind missbraeuchliche Leistungen zurueckzuerstatten ). Leistungen werden ja schwangerschaftsbedingt auf jeden Fall in Anspruch genommen. Muss meine Frau das Baby nun noch in Venezuela bekommen um eventuelle Probleme mit der deutschen GKV zu vermeiden ? Wir hoffen auf eine klare Antwort, vielen Dank Karl

von VENBAB am 27.10.2016, 00:50



Antwort auf: Schwanger in die GKV eintreten ?

Hallo, eine klare Antwort kann ich nicht geben. Ich halte es durchaus nicht für ausgeschlossen, dass die Krankenversicherung einen Kausalzusammenhang zwischen der Schwangerschaft und der Rückkehr sieht. Sind Sie denn gesetzlich versichert, weil Sie versicherungspflichtig beschäftigt sind? Grundsätzlich würde einer Schwangerschaft der gesetzlichen Versicherung ja nicht entgegenstehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2016



Antwort auf: Schwanger in die GKV eintreten ?

Vielen Dank Frau Anwaeltin. Die "nichtklare" Antwort hilft uns auch, es ist wohl besser, dass meine Frau das Baby noch in Venezuela bekommt und danach beide zu mir nach Deutschland ziehen und in die Familien-GKV kommen . Nach der Geburt sollte es dann wohl keine Zweifel mehr geben. Das Risiko,dass jemand in der GKV einen Kausalzusammenhang sieht, ist uns zu gross. ( wir koennen ja nicht nachweisen,dass unsere Zukunft in Deutschland schon vor dem Wissen der Schwangerschaft beabsichtigt war ). Ich komme in die gesetzliche Versicherung zurueck, weil ich dort zuletzt vor dem Auswandern war (nicht wegen versicherungspflichtiger Beschaeftigung.) Wir wollen nur noch weg, die Kriminalitaet hat aus diesem einstigen Paradies die Hoelle gemacht.. Ganz tolle Webseite ! Und so schnell geantwortet. Nochmals vielen Dank

von VENBAB am 27.10.2016, 23:44



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