Frage: Schwanger in der Probezeit

Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber und bekomme bis Juli 2017 Elterngeld Plus (gesplittet auf 2 Jahre). Seit 01.11.16 arbeite ich als Aushilfe (400€ mini-job) momentan noch in der Probezeit - jetzt habe ich einen Schwangerschaftstest gemacht der positiv ist. Jetzt würde ich gerne wissen, - wann ich meinen neuen Arbeitgeber (Minijob) über die Schwangerschaft informieren muss und gibt es Besonderheiten weil ich mich in der Probezeit befinde? - wonach sich das neue elterngeld berechbet? Es heißt ja: durchschnitt des einkommens der letzten 12monate...zählt ein 400€ Minijob auch dazu? Ich habe bis zum Mutterschutz/ zur Geburt ja noch keine 12 Monate gearbeitet - wie wird es da dann gehandhabt? - ist es möglich, bei 2 verschiedenen Arbeitgebern Elternzeit zu beantragen oder muss ich meinen Minijob nach der Geburt/ dem Mutterschutz weiter ausüben bzw. kündigen?

von Red Cheek am 15.11.2016, 13:22



Antwort auf: Schwanger in der Probezeit

Hallo, 1. Nein, es gelten keine Besonderheiten, ich rate immer dazu, den Arbeitgeber erst nach der gefährlichen Zeit zu informieren. 2. das Elterngeld berechnet sich nach dem Durchschnitt des Einkommens der letzten zwölf Monate, Monate, in denen man Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (Basis) bezogen hat, werden ausgerechnet. Monate mit Einkünften aus geringfügiger Tätigkeit werden nicht herausgerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2016



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