Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber und bekomme bis Juli 2017 Elterngeld Plus (gesplittet auf 2 Jahre). Seit 01.11.16 arbeite ich als Aushilfe (400€ mini-job) momentan noch in der Probezeit - jetzt habe ich einen Schwangerschaftstest gemacht der positiv ist. Jetzt würde ich gerne wissen, - wann ich meinen neuen Arbeitgeber (Minijob) über die Schwangerschaft informieren muss und gibt es Besonderheiten weil ich mich in der Probezeit befinde? - wonach sich das neue elterngeld berechbet? Es heißt ja: durchschnitt des einkommens der letzten 12monate...zählt ein 400€ Minijob auch dazu? Ich habe bis zum Mutterschutz/ zur Geburt ja noch keine 12 Monate gearbeitet - wie wird es da dann gehandhabt? - ist es möglich, bei 2 verschiedenen Arbeitgebern Elternzeit zu beantragen oder muss ich meinen Minijob nach der Geburt/ dem Mutterschutz weiter ausüben bzw. kündigen?
von Red Cheek am 15.11.2016, 13:22