Frage: Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe 2012 unser erstes Kind bekommen. Bis Juni 2013 befinde ich mich noch in Eltern Zeit und müsste dann eigentlich wieder Arbeiten gehen. Jetzt bin ich wieder Schwanger, Unser zweites ist für September ausgerechnet, Mutterschutz beginn 4.8.2013. Muss ich die 6 Wochen dazwischen arbeiten gehen? Bzw was soll ich tun wenn mein Arbeitgeber sagt: "Schwanger und dann nur für 6 Wochen das machen wir nicht!" Wie wirkt sich das alles aufs Mutterschutzgeld bzw Elterngeld fürs zweite Kind aus? Danke im voraus entchen2013

von entchen2013 am 16.01.2013, 17:18



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, Sie können arbeiten (der AG hat da kein Wahlrecht) o die EZ verlängern bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Sie bekommen in beiden Fällen das volle MG. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2013



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