Hallo,
meine Elternzeit geht bis 10.März 2013, ich bin wieder schwanger und der Geburtstermin ist am 06.06.2013. Ich werde jetzt, wie bei unserem ersten Kind auch ein Beschäftigungverbot bekommen. Meine Frage ist jetzt: Wie sieht das nach dem Elterngeld bis zum Mutterschutz finanziell aus? Bekomme ich dann überhaupt Geld, ich bin vor der jetzigen Elternzeit Vollzeit arbeiten gegangen ! Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
von
franziska01
am 11.01.2013, 16:33
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit!
Hallo,
in der Zeit zwischen erster EZ und zweiten Mutterschutz bekommen Sie den normalem Lohn
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2013
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit!
Im BV bekommst Du Deinen normalen Lohn vom AG.
Der kann sich das von der Krankenkasse wiederholen.
Dann Mutterschaftsgeld und dann Elterngeld.
Wann wurde denn das Kind davor geboren ?
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2013, 17:36
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit!
Am 10.März 2012. Ich war mir nur nicht sicher, ob die Monate nach der Elternzeit bis neuem Mutterschutz mit Null berechnet werden bzw. ob das dann noch nachdem alten Gehalt geht vor unserem ersten Kind!
von
franziska01
am 12.01.2013, 21:20
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit!
nach dem gültigen Vertrag.
Also wenn Du nun schon eine Teilzeitvereinbarung geschlossen hast , dann das Gehalt.
Ist noch nix neues ausgemacht, dann das alte Vollzeitgehalt.
Du bekommst das, was Du verdient hättest, wenn Du nun hingegangen wärst.
Wäre das nur Teilzeit und es war aber noch nix schriftlich ausgemacht, dann ist das für Dich nun von Vorteil, da Du den alten Vollzeitlohn bekommst.
:-)
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2013, 23:11