Frage: Schwanger in der Elternzeit

Hallo Ich bin das zweite Mal schwanger und meine Elternzeit endet nach 2 Jahren im März. Nun bekomme ich mein zweites Kind Anfang Mai,dass heißt ich müsste theoretisch für zwei drei Wochen hochschwanger wieder als Floristin anfangen zu arbeiten. Wenn ich jetzt meine Elternzeit verlängere wäre es doch für beide Seiten ( Arbeitgeber/Nehmer) doch am einfachsten oder nicht? Wie und an wem müsste ich mich da wenden? Und wird mein nächstes Elterngeld dem Lohn von vor meinem ersten Kind angerechnet? Vielen lieben Dank für ihre hilfe.

von Petra1986 am 29.08.2017, 19:44



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, Sie können ihre Elternzeit bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes ohne Probleme verlängern. Für das Elterngeld wird das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt gerechnet, ohne Monate mit MG oder EG. Bei Ihnen wird deshalb wahrscheinlich nur der Basisbetrag von 300 €+ den Geschwisterbonus herauskommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Jein, Du vergießt die Mutterschutzzeit. Oder hast du die mit berücksichtigt? Weil um das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind 1 zu bekommen, müsstest du die laufende EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz - VOR GEBURT - beenden. Dann gibt es die bis zu 13 € von der KK und den restlichen Teil vom AG wie eben bei Kind1 auch. Machst du das nicht, laufen EZ1 und Mutterschutz2 gleichzeitig und da dein AV bei deinem AG ruht muss der gar nichts zahlen. Bliebe also nur der teil von der KK. Davon ab würde Einkommen natürlich auch das neue EG etwas erhöhen, auch wenn das den Kohl nicht fett macht wohl in deinem Falle. da gilt eben die 12 Monate Einkommen vor Bezug. Ausgeklammert werden dabei nur die ersten 12 Monate EG, im Ausnahmefall solltest du EG Plus bezogen haben 14 Monate, plus eben die Mutterschutzzeiten. Heißt, in deinem Fall das der überwiegende Teil aus Nullrunden besteht, entsprechend wird das EG wohl nicht sehr hoch ausfallen. Wenn es denn dann höher sein wird als Mindestsatz. Außer du erarbeitest dir eben bis dahin neues EG.

Mitglied inaktiv - 29.08.2017, 20:47



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