Frage: Schwanger in der Elternzeit

Hallo zusammen ich befinde mich in der Elternzeit. Diese endet Ende August. Nun bin ich schwanger. Arbeite in einer Zahnarztpraxis in der Assistenz. Habe in der letzten Schwangerschaft ein Berufsverbot bekommen und dieses mal würde ich auch eins kriegen. Arbeitgeber meint ich soll einen Tag arbeiten kommen um das Berufsverbot zu erhalten. Das Problem ist ich bin in eine andere Stadt gezogen. Wie ist das denn muss ich den Tag arbeiten um ein Berufsverbot zu bekommen? Bekommen werde ich es eh...

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 18:03



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, nein. WSenn Sie aber ganz woanders wohnen, können Sie die ARbeitsleistung ar nicht anbieten u bekommen auch kein BV. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2017



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Klar musst du erst einmal arbeiten. Der AG kann auch sagen es gibt diesmal gar kein BV- weil er Arbeit für dich hat die mit dem Mutterschutz vereinbar ist. was willst du dann machen? ich vermute mal ganz klar das der AG weiß das du wegen des Umzugs nicht arbeiten kannst. Nur dann hättest du schon lange kündigen müssen. Wie du das jetzt löst musst du schauen. Der AG ist seiner Pflicht nachgekommen. Das er dich an dem tag dann nicht zu Arbeiten verdonnern darf welche du nicht machen darfst ist etwas was er sicherlich kalkuliert hat.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 18:16



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Er kann das nicht nur sagen, er muss sogar alles dafür tun einen Ersatzarbeitsplatz zu finden. Kinderbetreuung gibt es vermutlich auch keine, sonst wäre die andere Stadt ja kein Problem. Selbst wenn der AG mitspielen würde, wird die KK zu recht auf die Barrikaden gehen. Nicht arbeiten aber ein BV und höheres Elterngeld mitnehmen wollen kann ziemlichen Ärger bereiten. Zum Glück wird da jetzt genauer hingesehen.

von Lina_100 am 20.08.2017, 19:25



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Ich würde mir schon mal ein Zimmer mieten. Der AG kennt die neue Adresse? Theoretisch musst Du keinen einzigen Tag arbeiten um das BV zu erhalten, er hat also höchstwahrscheinlich einen sicheren Ersatzarbeitsplatz für Dich und Du darfst bis zum regulären Mutterschutz arbeiten gehen.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 19:53



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Nein das ist es ja er hat keinen Arbeitsplatz für mich ausser den in der Assistenz. und da darf ich nicht weiter arbeiten.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 20:17



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Wie weit wohnst Du denn jetzt weg ?

von Sternenschnuppe am 20.08.2017, 20:28



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Wenn Du davon überzeugt bist, okay. Ändert nichts an der Tatsache, dass Du immer dann Erscheinen musst, wenn der AG es verlangt.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 20:31



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Wohne jetzt knapp 2 std entfernt. Naja egal. Dann muss ich den einen Tag arbeiten. dachte nur das wäre anders wenn man vorher weiss das man eh ein BV bekommt

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 20:45



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Und dass deine Krankenkasse weiss wo Du wohnst und wo Dein AG ist auch? Erschleichen von Leistungen nennt sich das und wird wegen Frauen wie Dir jetzt stark kontrolliert. Aus welchem Grund soll Dir die Krankenkasse bitte ein Gehalt ersetzen welches Du gar nicht verdient hättest ? Betrug. Tolle Mutter.

von Sternenschnuppe am 20.08.2017, 20:53



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

@Sternenschnuppe was laberst du bitte? Mein AG kann mir keine Stelle anbieten. Wieso soll ich Leistungen erschleichen wollen?

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 20:56



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Naja, manch Frau ist die Tragweite eben nicht bewusst... Die Fragestellerin könnte nie und nimmer ihren Vertrag erfüllen. Bei 2 Stunden Fahrzeit pro Strecke... wird das wohl tatsächlich auffliegen... und nix mit Geld aus BV und daraus resultierend auch geringem Elterngeld...

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 20:57



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Du könntest den Vertrag gar nicht erfüllen, somit wird auch kein Gehalt ersetzt. Sternenschnuppe labert nicht, sie hat drastisch formuliert was Fakt ist.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 20:59



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

ok dann danke ich euch für eure Hilfe.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 21:06



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Anderes Beispiel zum Verständnis... Angenommen Du hättest für Kind 1 gar keine Betreuung. Dann gibt's auch kein Geld, weil Du auch da, Deinen Vertrag ja praktisch gar nicht erfüllen könntest.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 21:09



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Ja da hast du recht. ich habe einen betreuungsplatz. aber darum.ging es mir nicht. meine Frage war nur wie das ist wenn ich eh ein BV vom AG bekomme ob man da überhaupt den einen Tag hin muss? Er meinte er kann mir nix anbieten. Bei meiner Kollegin war es ähnlich nur sie bräuchte halt nicht kommen aber ist jetzt egal ich werde hin gehen und schauen was er mir anbietet :)

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 21:15



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Fakt ist, rein rechtlich darf der AG dich auch bis zum Mutterschutz jeden Tag antanzen lassen und dich dort Däumchen drehen lassen. Er wäre in Recht. Er muss nur dafür sorgen das er das Mutterschutzgesetz einhält, was er dich in der zeit dort machen läßt ist sein Ding. Er kann sogar sagen, er macht ein teil-BV - bei dem du dann eben zB nur 4 Std am tag arbeiten darfst/kannst weil er nicht für mehr geeignete Arbeit für dich hat. selbst das ginge. leider ist es eben so, Du kannst den Vertrag so gar nicht erfüllen, außer du nimmst dir am Arbeitsplatz ein Zimmer oder pendelst jeden Tag. Selbst der Fahrweg wäre dein persönliches Problem, den rein rechtlich hättest du schlicht und einfach kündigen müssen. Hast du nicht, wahrscheinlich wohl wissend das ein BV winkt. Sei dir und anderen gegenüber ehrlich, ohne Schwangerschaft hättest du gekündigt - oder? Muss also nicht unbedingt überraschend sein das andere wegen einem solchen Vorgehen nicht gerade in Jubel ausbrechen. Zumal durch solche Vorfälle bei dir viele Frauen es immer schwerer haben ein BV zu bekommen das sie wirklich benötigen. Solltest du auf die Idee kommen und jetzt einen Arzt bitten wegen BV - dein AG kann da durchaus das dann überprüfen lassen.

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 21:22



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

...von daher klappt das eh vorn und hinten nicht. Im April dachte sie ja schon schwanger zu sein und fragte hier ob sie die Verlängerung der EZ widerrufen kann. Nix naiv und keine Ahnung. Absolute Berechnung.

von Sternenschnuppe am 20.08.2017, 21:28



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Wenn ich dein AG wäre dann würde ich dich jeden Tag antanzen lassen und wenn du nur Akten sortierst oder Schreibkram machst. Frech was du machst.

von kati1976 am 20.08.2017, 21:43



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Zum besseren Verständnis: Das Mutterschutzgesetz schützt vor Gefährdungen von Mutter und/oder Kind, die vom Arbeitsplatz ausgehen. Dafür muss die Mutter ein Arbeitsverhältnis haben und sie muss in der Lage sein, ihre Arbeitsleistung zu erbringen (d.h. 1. Kinderbetreuung gesichert u. nachweisbar, 2. nicht AU und 3. naütrlich muss der Wohnsitz in erreichbarer Nähe des Arbeitsplatzes sein). Wenn die Mutter nicht in der Lage ist, die Arbeitsleistung zu erbringen: bei AU bekommt sie nach 6 Wochen Krankengeld, bei fehlender Kinderbetreuung gibt es keine Lohnersatzleistungen und wer wegzieht, muss rechtzeitig kündigen. Sicherheitshalber muss erwähnt werden: auch ein generelles BV von einem Zahnarzt ist kein Urlaubsschein und kann jederzeit wieder beendet werden, z.B. bei eine Fehlgeburt oder wenn in der Rezeption eine Stelle frei werden sollte. @malchad: wenn du nicht zurück an den früheren Wohnort kommen willst, bleibt dir als Option die Elternzeit zu verlängern. Aber ein BV steht dir nicht zu, Lohnfortzahlung gibts dann nicht.

Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 09:27



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