Frage: Schwanger in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit für meinen Sohn, der am 27.04.16 geboren wurde. Ich habe drei Jahre Elternzeit beantragt (da bei meiner Firma leider die große Gefahr bestünde andernfalls bei erster Gelegenheit entlassen zu werden) und wollte nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten gehen. Darüber ist mein Arbeitgeber natürlich informiert, aber es wurde noch nichts schriftlich vereinbart. Jetzt bin ich aber erneut schwanger und meine Frauenärztin möchte ein sofortiges Berufsverbot aussprechen, da es wie beim ersten Mal mit hohem Risiko verbunden ist. Nun meine Frage: sollte dieser Fall eintreten und ich daher gar nicht wieder anfangen zu arbeiten, wird dann für das zukünftige Elterngeld mein Gehalt von vor der ersten Geburt veranschlagt? Und was ist bis zum Mutterschutz? Habe ich Anspruch auf ein Gehalt im BV, auch wenn ich mich noch in Elternzeit befinde und die Teilzeitvereinbarung noch nicht getroffen wurde? Oder muss ich das Risiko eingehen und Teilzeit arbeiten, um wenigstens etwas zu bekommen? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich möchte nicht meinen Arbeitgeber betrügen oder mich vor Arbeit drücken. Ich hatte mich auf sie Rückkehr gefreut. Aber wie die Dinge nun liegen, ist alles doch viel komplizierter geworden. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich bin gerade etwas nervös wie es finanziell für uns nun weitergehen soll. Herzlichen Dank vorab, Julia

von Jojoko am 18.03.2017, 10:06



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, 1. Solange es keinen Teilzeitvertrag gibt, greift natürlich auch das Beschäftigungsverbot nicht - wenn der Vertrag schon mündlich vereinbart ist, gilt das auch 2. Die gesetzlichen Regeln zum Beschäftigungsverbot haben sich geändert, ihr Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung vornehmen und Sie dann, wenn irgendwie machbar, umsetzen. 3. Das Gehalt bemisst sich dann natürlich nach der Teilzeittätigkeit. 4. das Elterngeld bemisst sich nach den letzten zwölf Monaten vor der Geburt, nur die Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden herausgerechnet, auch wenn es sich um Leistungen für das erste Kind handelt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2017



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

1. Solange du in Elternzeit bist ruht das Arbeitsverhältnis von früher und du brauchst kein BV, würdest auch keinerlei Lohnfortzahlung erhalten. 2. Solange keine TZ-Vereinbarung getroffen wurde, gilt 1. 3. Wenn die TZ-Vereinbarung getroffen wurde, musst du auch eine Kinderbetreuung für die in Frage kommenden Arbeitsstunden nachweisen können, sonst gibt es keinen Anspruch auf (TZ-)Lohn. 4. Individuelles BV: was heißt hohes Risiko? Falls du liegen musst, wäre eine AU zutreffender. Für ein BV muss man schon noch prinzipiell arbeitsfähig sein. 5. Zum Beginn des Mutterschutzes kannst du deine Elternzeit vorzeitig beenden und erhältst für 14 Wochen wieder Mutterschaftsgeld in Höhe des früheren VZ-Gehalts.

Mitglied inaktiv - 18.03.2017, 12:05



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich bis zum 17.03.21 in Elternzeit mit meinem Sohn. Nun bin ich erneut schwanger und der Mutterschutz dafür würde Anfang Mai beginnen, das bedeutet ich müsste für ca. fünf Wochen wieder arbeiten gehen. Für mich eigentlich kein Problem, jedoch habe ich keinen Anspruch auf meine alte Stelle und müsste mir eine in...


Wieder schwanger in der Elternzeit

Wieder schwanger in der Elterzeit Sehr geehrte Frau Bader Bitte helfen Sie mir mit einer Antwort. Ich bin in der Elterzeit für mein erstes Kind bis zum 31.08.2021 (bis er zwei Jahre alt wird). Jetzt bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde Ende Januar beginnen. Ich möchte die Elterzeit verlängern und nicht zur Arbeit zurückkehren. D...


Schwanger in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 8. Woche schwanger. Die Geburt meines zweiten Kindes wird am 14.02.22. erwartet. Meine Elternzeit vom ersten Baby läuft am 22.01.22 ab. Ich hatte im Januar 2020 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld für das erste Kind bekam ich aber nur ein Jahr bis Januar 2021. Ich bin seit 5 Jahren fest beschäfti...


Schwanger in der Elternzeit

Hallo , ich weiß nicht ob die Frage hier passt , aber vielleicht kann mir ja irgendjemand weiter helfen . Ich habe gehört , wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird , bzw. Innerhalb der Elternzeit das Kind geboren hat , dass man das gleiche Elterngeld vom 1. Baby wieder bekommt. Also dass das Geld z.B von meiner vorherigen Vollzeitstelle...


Schwanger in der Elternzeit

Hallo, ich bin momentan in der Elternzeit 2 Jahre meine kleine ist 8 Monate alt. Bei uns würde nochmals ein Kinderwunsch anstehen jedoch wollte ich anfragen wie dass laufen würde während ich in der Elternzeit bin. Müsste ich in diesen zwei Jahren Entbinden damit ich dass geld wie davor bekomme? oder bekomme ich in dem Fall dann überhaupt kei...


Erneut schwanger in der elternzeit

Hallo, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger. Habe Elterngeldplus beantragt, was normalerweise bis zum 14.02.2023 ausgezahlt werden muss. Nun ist mein ET am 15.09.2022. Der Mutterschutz beginnt am 04.08.2022. also ich habe mein Elterngeldplus umwandeln lassen, von 1-12. Habe ich es richtig oder muss ich was ändern? Vielen lieben Dank ...


Wieder schwanger in der Elternzeit des ersten Kindes

Hallo, Ich befinde mich bis zum 20.08.2022 in Elternzeit meines ersten Kindes. Bin aktuell schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich am 05.04.2022. Meine Elternzeit habe ich fristgerecht zum 22.02.2022 zu Beginn der Mutterschutzzeit beendet um somit Anspruch aufs Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Der Anwalt ...


Erneut schwanger in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 29.02.2023 in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich leider nicht mehr, da ich meine Elternzeit eigentlich für 1Jahr und 6 Monate beantragt hatte. Leider musste ich wegen fehlender Kitaplatz und aus persönlichen Gründen meine Elternzeit um 9 Monate nochmal verlängern, aber bekomme keine Elterngeld mehr, da ich auf...


Schwanger in der Elternzeit

Hallo, ich bin gerade in Elternzeit, noch bis Februar 2024. Davor habe ich als Erzieherin gearbeitet, mein AG hat zur Beginn meiner ersten Schwangerschaft sofort ein BV ausgesprochen. Nun bin ich erneut schwanger und es stellt sich mir die Frage, ob ich meine Elternzeit beenden kann um ggf. wieder ins BV zu gehen und volles Gehalt zu bekommen...


Erneut Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...