Frage: Schwanger in der Elternzeit

Hallo Frau Bader Ich befinde mich derzeit in meiner 2 Jährigen Elternzeit. Ein Jahr ist jetzt schon um. Ich überlege auch noch das dritte Jahr Zuhause zu bleiben. Mein Mann und ich überlegen jetzt ein zweites Kind zu bekommen. Ich weiß wenn ich das 2. Kind innerhalb der Elternzeit bekomme, werde ich das gleiche Elterngeld bekommen. Aber wie sieht es aus wenn es erst in dem 3. Elternzeit Jahr geboren wird? Vielen Dank schonmal

von Happymum84 am 12.09.2016, 20:25



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2016



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Wer hat Dir das denn erzählt? Jeder Monat nach dem ersten Geb. ohne Einkommen geht mit 0€ in die neue Berechnung. Aktuell sammelst Du also Nullrunden. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Nur Elterngeldmonate bis zum 12.LM werden durch alten Lohn ersetzt

von Sternenschnuppe am 12.09.2016, 20:37



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Ich bekomme ja mein Elterngeld auf 2 Jahre. Habe mich schon informiert. Kann man überall nachlesen ;-)

von Happymum84 am 12.09.2016, 21:12



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Im zweiten Jahr wird nur noch die aufgesparte Rate ausbezahlt, der eigentliche Bezug endet am ersten Geb. Es gibt Bezugsmonate ( die werden ausgeklammert und ersetzt ) und Auszahlungsmonate. Lese noch einmal nach...

von Sternenschnuppe am 12.09.2016, 21:16



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Jeder Monat nach dem ersten Geburtstag geht mit 0 Euro in die Elterngeld Berechnung, dabei ist es egal ob du dir das Elterngeld von Kind 1 in 12 oder 24 Monaten hast auszahlen lassen.

von sterntaler82 am 12.09.2016, 21:21



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

So wurde es mir von unsere Elterngeld Stelle erklärt....Ich denke die sollten es wissen

von Happymum84 am 12.09.2016, 21:26



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Na, dann hoffe ich, dass ihr genügend Rücklagen habt. Sorry, aber wenn Du es nicht glauben willst, dann lasse es drauf ankommen.

von Sternenschnuppe am 12.09.2016, 21:29



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Vorsicht bei der Wahl der halbierten Auszahlung: Durch die Wahl von halbierten Monatsbeträgen verlängert sich nur der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes, nicht der eigentliche Bezugszeitraum. Nur Bezugsmonate mit Elterngeld für ein älteres Kind können ausgeklammert werden! Wird die verlängerte Auszahlungsoption nicht in Anspruch genommen, decken sich Bezugs- und Auszahlungszeitraum. Wird eine halbierte Auszahlung der Elterngeldbeträge gewünscht, verlängert sich der Auszahlungszeitraum über den Bezugszeitraum hinaus. Monate, in denen lediglich die halbierten Elterngeldbeträge weiter ausbezahlt wurden, der eigentliche Bezugszeitraum aber schon beendet war, gehen in die Elterngeldberechnung für das neue Kind mit ein. Quelle: https://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html Bedeutet: Ohne Einkommen gehen sie mit 0€ in die Berechnung.

von Sternenschnuppe am 12.09.2016, 21:33



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, das gleiche Elterngeld gibt es nur, wenn Kind 2 max. 15 Monate nach Kind 1 geboren wird. Ausgeklammert wird nur der Bezugszeitraum Elterngeld und das neue Mutterschutzgeld. Der Auszahlungszeitraum des Elterngeldes ist irrelevant. LG

von Lina_100 am 12.09.2016, 22:50



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Dann haben sie dir mist erzählt, ganz einfach! Sorry ich hatte auch son so was wo mir ne angebliche Fachfrau von der Krankenkasse mist erzählt hat!!!!

von sterntaler82 am 13.09.2016, 06:22



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Meine Vorschreiberinnen haben (leider) absolut Recht. Und leider gibt es auch immer wieder "Fachleute" (in dem Fall bei deiner Elterngeldstelle) die irgendeinen Stuss erzählen. Möglich wäre natürlich auch, dass ihr irgendwie aneinander vorbeigeredet habt.

von chrissicat am 13.09.2016, 07:12



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Dass Elterngeldbezugsmonate ersetzt werden. Werden sie ja auch, aber der Bezug endet eben am ersten Geb.

von Sternenschnuppe am 13.09.2016, 07:20



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich bis zum 17.03.21 in Elternzeit mit meinem Sohn. Nun bin ich erneut schwanger und der Mutterschutz dafür würde Anfang Mai beginnen, das bedeutet ich müsste für ca. fünf Wochen wieder arbeiten gehen. Für mich eigentlich kein Problem, jedoch habe ich keinen Anspruch auf meine alte Stelle und müsste mir eine in...


Wieder schwanger in der Elternzeit

Wieder schwanger in der Elterzeit Sehr geehrte Frau Bader Bitte helfen Sie mir mit einer Antwort. Ich bin in der Elterzeit für mein erstes Kind bis zum 31.08.2021 (bis er zwei Jahre alt wird). Jetzt bin ich wieder schwanger und der Mutterschutz würde Ende Januar beginnen. Ich möchte die Elterzeit verlängern und nicht zur Arbeit zurückkehren. D...


Schwanger in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 8. Woche schwanger. Die Geburt meines zweiten Kindes wird am 14.02.22. erwartet. Meine Elternzeit vom ersten Baby läuft am 22.01.22 ab. Ich hatte im Januar 2020 2 Jahre Elternzeit beantragt. Das Elterngeld für das erste Kind bekam ich aber nur ein Jahr bis Januar 2021. Ich bin seit 5 Jahren fest beschäfti...


Schwanger in der Elternzeit

Hallo , ich weiß nicht ob die Frage hier passt , aber vielleicht kann mir ja irgendjemand weiter helfen . Ich habe gehört , wenn man in der Elternzeit wieder schwanger wird , bzw. Innerhalb der Elternzeit das Kind geboren hat , dass man das gleiche Elterngeld vom 1. Baby wieder bekommt. Also dass das Geld z.B von meiner vorherigen Vollzeitstelle...


Schwanger in der Elternzeit

Hallo, ich bin momentan in der Elternzeit 2 Jahre meine kleine ist 8 Monate alt. Bei uns würde nochmals ein Kinderwunsch anstehen jedoch wollte ich anfragen wie dass laufen würde während ich in der Elternzeit bin. Müsste ich in diesen zwei Jahren Entbinden damit ich dass geld wie davor bekomme? oder bekomme ich in dem Fall dann überhaupt kei...


Erneut schwanger in der elternzeit

Hallo, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger. Habe Elterngeldplus beantragt, was normalerweise bis zum 14.02.2023 ausgezahlt werden muss. Nun ist mein ET am 15.09.2022. Der Mutterschutz beginnt am 04.08.2022. also ich habe mein Elterngeldplus umwandeln lassen, von 1-12. Habe ich es richtig oder muss ich was ändern? Vielen lieben Dank ...


Wieder schwanger in der Elternzeit des ersten Kindes

Hallo, Ich befinde mich bis zum 20.08.2022 in Elternzeit meines ersten Kindes. Bin aktuell schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich am 05.04.2022. Meine Elternzeit habe ich fristgerecht zum 22.02.2022 zu Beginn der Mutterschutzzeit beendet um somit Anspruch aufs Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Der Anwalt ...


Erneut schwanger in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 29.02.2023 in Elternzeit. Elterngeld bekomme ich leider nicht mehr, da ich meine Elternzeit eigentlich für 1Jahr und 6 Monate beantragt hatte. Leider musste ich wegen fehlender Kitaplatz und aus persönlichen Gründen meine Elternzeit um 9 Monate nochmal verlängern, aber bekomme keine Elterngeld mehr, da ich auf...


Schwanger in der Elternzeit

Hallo, ich bin gerade in Elternzeit, noch bis Februar 2024. Davor habe ich als Erzieherin gearbeitet, mein AG hat zur Beginn meiner ersten Schwangerschaft sofort ein BV ausgesprochen. Nun bin ich erneut schwanger und es stellt sich mir die Frage, ob ich meine Elternzeit beenden kann um ggf. wieder ins BV zu gehen und volles Gehalt zu bekommen...


Erneut Schwanger in der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, Ich habe Elterngeld auf ein Jahr genommen und Elternzeit auf 2 Jahre. Wir wünschen uns ein zweites Kind und ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn ich erneut schwanger werde. Da ich in dem zweiten Jahr Elternzeit kein Elterngeld bekomme, bekomme ich in dieser Zeit vom Arbeitgeber als auch von der Krankenkasse kein Geld? ...