Frage: Schwanger in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, In der Schwangerschaft hatte ich vom Arbeitgeber Beschäftigungsverbot bekommen. Also habe ich in dieser Zeit mein normales Gehald erhalten. Meine Tochter ist am 15.02.2015 geboren und ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Diese endet zum 14.02.2016. Bei meinem Arbeitgeber habe ich schriftlich den Wunsch geäusert (ab 14.02.2016) in teilzeit zu arbeiten. Bis jetzt habe ich noch keine reaktion bekommen, ob dies genehmigt wird. 1. Wenn ich jetzt aber schwanger werden sollte, muss ich sofort die Elternzeit beenden um wieder Gehalt vom Arbeitgeber zu bekommen ( da ich wieder Beschäftigungsverbot bekommen würde) oder bleibe ich in Elternzeit und das Gehalt wird nach der Elternzeit weiter gezahlt ? 2. Würde dann mein Vollzeitvertrag in kraft treten oder die gewünschte teilzeit (wurde schriftlich eingereicht),da nichts vertraglich festgehalten wurde. Wie errechnet sich das dann mit dem Elterngeld für Kind 2? 3. Angenommen ich wäre jetzt schwanger , bekomme ich mein lohn vom Arbeitgeber/Krankenkasse so wie beim ersten Kind?

von lucky 2015 am 17.06.2015, 00:56



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, 1. Sie können die EZ nicht vorzeitig beenden, um ins BV zu gehen. 2. Sie bekommen ab dem ersten Arbeitstag den Lohn, den Sie ohne BV bekämen 3. Sie können am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ beenden u dann volles MG erhalten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2015



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

BV greift erst nach Elternzeit. Solange nix unterschrieben ist gilt der Vollzeitvertrag. Ab Ende Elternzeit läuft dann alles wie beim ersten Kind.

von Sternenschnuppe am 17.06.2015, 09:02



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