Guten tag Frau Bader, seid 1 Woche arbeite ich wieder, nach einjähriger Elternzeit. Bevor ich in Elternzeit gegangen bin haben wir aus gemacht, das wir uns noch einmal zusammensetzten bevor ich wieder anfange zu arbeiten, um zu schauen in wie fern ich mit Kind wieder einsetzbar bin. Ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 40 Stundenwoche und festem Monatsgehalt zuzüglich Zuschläge. Es war angedacht das ich auf 450€ Basis, Teilzeit oder wenn ich es mir zutraue bei altem Vertrag Vollzeit wieder anfangen könne. Während der Elternzeit bin ich erneut schwanger geworden, muss nun noch 7 Wochen arbeiten bis zum Mutterschutz. Da mein Arbeitgeber mich nicht in meinem alten Aufgabenbereich einsetzten wollte, mit der Begründung Ruhezeiten können nicht eingehalten werden, es gibt keinen Pausenraum und liege Möglichkeiten gibt es auch nicht, hat man mir angeboten Bürotätigkeiten in diesen 8 Wochen zu machen. Für mich klang das alles super. Allerdings was er nicht erwähnte das die jetzt meinen Vertrag von Leitender Führungsposition zu Bürokraft mit kleinem Stundenlohn geändert haben. Ich habe in allen Gesprächen stets erwähnt das ich das Geld brauche und Vollzeit arbeiten möchten, alleine schon wegen der Elterngeldberechnung und Mutterschutz-zeit. Da leider diese Woche der Chef nicht Vorort ist und ich das nicht per Telefon klären wollte, gab es dies bezüglich noch kein Gespräch. Ist mein Arbeitgeber überhaupt befugt ohne meiner Zustimmung dies zu tun und vor allem wenn es noch nicht einmal Schriftlich ist? Ich danke Ihnen schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe
von entchen2013 am 21.06.2013, 12:37