Frage: Schwanger in der Elternzeit

Guten tag Frau Bader, seid 1 Woche arbeite ich wieder, nach einjähriger Elternzeit. Bevor ich in Elternzeit gegangen bin haben wir aus gemacht, das wir uns noch einmal zusammensetzten bevor ich wieder anfange zu arbeiten, um zu schauen in wie fern ich mit Kind wieder einsetzbar bin. Ich hatte einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 40 Stundenwoche und festem Monatsgehalt zuzüglich Zuschläge. Es war angedacht das ich auf 450€ Basis, Teilzeit oder wenn ich es mir zutraue bei altem Vertrag Vollzeit wieder anfangen könne. Während der Elternzeit bin ich erneut schwanger geworden, muss nun noch 7 Wochen arbeiten bis zum Mutterschutz. Da mein Arbeitgeber mich nicht in meinem alten Aufgabenbereich einsetzten wollte, mit der Begründung Ruhezeiten können nicht eingehalten werden, es gibt keinen Pausenraum und liege Möglichkeiten gibt es auch nicht, hat man mir angeboten Bürotätigkeiten in diesen 8 Wochen zu machen. Für mich klang das alles super. Allerdings was er nicht erwähnte das die jetzt meinen Vertrag von Leitender Führungsposition zu Bürokraft mit kleinem Stundenlohn geändert haben. Ich habe in allen Gesprächen stets erwähnt das ich das Geld brauche und Vollzeit arbeiten möchten, alleine schon wegen der Elterngeldberechnung und Mutterschutz-zeit. Da leider diese Woche der Chef nicht Vorort ist und ich das nicht per Telefon klären wollte, gab es dies bezüglich noch kein Gespräch. Ist mein Arbeitgeber überhaupt befugt ohne meiner Zustimmung dies zu tun und vor allem wenn es noch nicht einmal Schriftlich ist? Ich danke Ihnen schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe

von entchen2013 am 21.06.2013, 12:37



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Hallo, der Arbeitgeber kann selbstverständlich nicht den Vertrag einseitig ändern. Er hat Ihnen, auch wenn Sie nur kurz da sind, eine Tätigkeit laut Vertrag und zum alten Gehalt anzubieten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Klares nein ! Aber woher weißt Du dass nun der Lohn geändert wurde, wenn Du erst seit einer Woche wieder da bist und es nix schriftliches gibt ?

von Sternenschnuppe am 21.06.2013, 12:59



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Weil ich im Büro Arbeite und ja auch meine Stunden eingeben muss. Da habe ich die Änderung gesehen und es hat mir die Eigentliche Bürokraft, die jetzt wegen mir Urlaub machen muss und danach im Servicebereich arbeitet für ein paar Wochen, bestätigt. Ich dachte erst es sei ein Fehler passiert. Sie sagt das kommt von "Oben".

von entchen2013 am 21.06.2013, 13:24



Antwort auf: Schwanger in der Elternzeit

Ah, ok. Nein, das ist nicht rechtens was er da macht. Dir steht Deine alte Stelle zu. Kann die nicht schwangerschaftsfreundlich erfüllt werden kannst Du woanders eingesetzt werden, aber nicht zu schlechteren Konditionen. Mein Rat : Schriftlich drauf hinweisen dass da ein Fehler unterlaufen sein muss. Wenn sie es nicht korrigieren Anwalt einschalten.

von Sternenschnuppe am 21.06.2013, 13:37



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