Hallo Frau Bader,
meine Tochter ist am 22.11.13 geboren.Wir wünschen uns noch ein zweites Kind.Meine Elternzeit geht bis zum 23.11.15.Habe mir das Elterngeld auf die zwei Jahre aufgeteilt.
Wenn ich nun im Januar,Februar2015 schwanger werden sollte.Wieviel Elterngeld würde ich dann beziehen?Den Betrag,den ich jetzt bekomme oder nur den Mindestsatz??
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Münster
am 01.09.2014, 14:51
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit.Wieviel Elterngeld?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2014
Antwort auf:
Schwanger in der Elternzeit.Wieviel Elterngeld?
Den Mindestsatz.
Es zählt immer das Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz.
Ohne Einkommen ab dem ersten Geb. des Vorkindes geht jeder Monat mit 0€ in die Berechnung.
von
Sternenschnuppe
am 01.09.2014, 15:56