Schwanger in der Ausnildung: Freistellung für Arztbesuche?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in der Ausnildung: Freistellung für Arztbesuche?

Hallo, Ich habe heute erfahren, dass ich schwanger bin. Da ich Auszubildende im 3.Lehrjahr bin, stellt sich mir die Frage, in wie weit ich dazu verpflichtet bin, meinem Arbeitgeber Bescheid zu geben? Darf ich das hinauszögern bis nach dem 3. Monat? Und gibt es eine Freistellung oder Sonderurlaub für meine ganzen Arztuntersuchungen? Müssen IHK und Schule ebenfalls informiert werden? Danke im Voraus.

Mitglied inaktiv - 15.08.2018, 17:08



Antwort auf: Schwanger in der Ausnildung: Freistellung für Arztbesuche?

Hallo, Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, können sich jedoch dann auch nicht auf das MuschG berufen. Denn, je nach Tätigkeit, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er Sie umsetzen muss. und auch die Schule müssen Sie informieren, falls die Geburt vor der Abschlussprüfung ist ist zu klären, wie man sich am sinnvollsten verhält. Eine Freistellung beim Arbeitgeber ist möglich für die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2018



Antwort auf: Schwanger in der Ausnildung: Freistellung für Arztbesuche?

du musst die schule informieren, da du als schülerin auch unter das mutterschutzgesetzt fällst. du musst deine termine halt in die freizeit legen, so wie andre auch. also du kannst nicht drauf bestehen, dass du immer morgens zum gyn gehst. nur beim zuckertest, der ja morgens stattfinden muss, gehts nicht anders. aber jeder AN muss auf betriebliche belange rücksicht nehmen. wenn es nicht anders geht wirst du freigestellt. ob auch fahrtwege dabei sind, weiß ich nicht. das attest vom arzt geht ja nur über die zeit in der praxis

von mellomania am 15.08.2018, 17:18



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