Schwanger in der Ausbildung + Umzug in neue Stadt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in der Ausbildung + Umzug in neue Stadt

Hallo mein Name ist Vivien und ich bin 22 jahre. Ich bin in der Ausbildung zur Altenpflegerin und bin im März fertig ( muss die Praktische wiederholen). So nun bin ich Schwanger und ich wollte eig. Mit meinem lebensgegährten ende März weg ziehen weil ich hier große probleme habe und einen neu start machen will. Jetzt stellt sich mir die frage. Wenn ich weg ziehe ( in ein anderes bundesland ) wie sieht das dann wegen dem mutterschutz aus und der weiteten bezahlung meines arbeitgebers wenn ich nicht mehr hier wohne? Villeicht können sie mir helfen. Danke.

von Vivien94 am 25.12.2016, 11:35



Antwort auf: Schwanger in der Ausbildung + Umzug in neue Stadt

Hallo, mit bestehen der Prüfung endet der Vertrag. Oder hat der AG einen neuen Vertrag angeboten? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Schwanger in der Ausbildung + Umzug in neue Stadt

Du schreibst, du bist im März fertig mit der Ausbildung. Was ist dann mit deinem Arbeitsverhältnis? Hast du einen Arbeitsvertrag? Will dein Arbeitgeber dich behalten? Wenn du keinen Anschlußvertrag hast, dann bist du arbeitslos und musst dich jetzt schon 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden. Wenn du einen Anschlußvertrag hast, dann musst du diesen kündigen, weil du wegen der Entfernung die Arbeit nicht weiterführen kannst. Sollte der Wegzug mit dem Beginn der Mutterschutzfrist zusammenfallen, dann darfst du in der Mutterschutzfrist wohnen wo du möchtest und der Arbeitsvertrag läuft für diese 14 Wochen weiter. Dann musst du aber auf Ende der Mutterschutzfrist am besten in Elternzeit gehen und dann dort was neues suchen.

Mitglied inaktiv - 25.12.2016, 11:52



Antwort auf: Schwanger in der Ausbildung + Umzug in neue Stadt

Wenn dürfte es doch zwischen Abschluß und Mutterschutz wenige Tage Differenz liegen, falls Prüfung nach Mutterschutz. Da vorgeburtlicher Mutterschutz freiwillig ist, könnte sie das so dann timen das sie erst Prüfung macht und dann in Mutterschutz geht. Sollte Prüfung vor Mutterschutz sein, kann man die Tage bis Mutterschutz ja evtl mit Urlaub überbrücken. Immerhin erwirbt die TE ja auch Urlaubsanspruch über den kompletten Mutterschutz. Und, selbst wenn das nicht langt, bevor ich da rate dann zu kündigen, würde ich der TE dazu raten sich evtl für ein paar Tage ein Hotelzimmer zu nehmen oder bei Freunden/Familie zu schlafen um die restlichen Arbeitstage zu schaffen. Zur Kündigung zu raten halte ich schon für verdammt fies. Immerhin, die TE kann 3 Jahre EZ nutzen - wenn sie ein Angestelltenverhältnis hat, ist nicht verheiratet wodurch die Krankenversicherung dann in den 3 Jahren abgesichert wäre und hätte genügend Zeit zu schauen ob der neue Wohnort wirklich eine dauerhafte Heimat ist. Und sich dann bei Gelegenheit dort was neues suchen. Mit Zustimmung des jetzigen AG könnte sie dort sogar in TZ innerhalb der EZ bis zu 30 Std arbeiten. Wer weiß was in 3 Jahren ist. Und sollte es dann doch sein das es mit dem jetzigen AG nichts mehr wird, kann man immer noch zum Ende der EZ kündigen. So wie Du es schreibst list es sich als wenn sie nur im Mutterschutz wohnen darf wo sie mag, in der EZ aber nicht. Was eben faktisch falsch ist.

Mitglied inaktiv - 26.12.2016, 00:20



Antwort auf: Schwanger in der Ausbildung + Umzug in neue Stadt

Für mich liest sich das "so nun bin ich schwanger", als wäre ET im Juli oder August. Sollte bis dahin ein Arbeitsvertrag bestehen, dann wäre dieser im Falle eines Wegzugs nicht (auch nicht mit Urlaub) von März bis Juni zu überbrücken. Aber vielleicht läßt sich der Umzug ja bis zur Mutterschutzfrist verschieben?

Mitglied inaktiv - 26.12.2016, 09:14



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