Frage:
Schwanger in der Arbeitslosigkeit als Zahnärztin
Re: Schwanger in der Arbeitslosigkeit
Sehr geehrte Frau Bader,
Vielen Dank für ihre Antwort.
Normalerweise würde ich als angestellte Zahnärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ich in der Zeit der Schwangerschaft nicht mit rotierenden, schneidenden und spitzen Instrumenten arbeiten darf, und auch wegen der Gefahr durch Chemikalien eine Bedrohung für das ungeborene Kind besteht. Normalerweise würde ich über die Umlagenkasse für die Dauer der Schwangerschaft das Gehalt weitergezahlt bekommen, wenn ich in einem Angestelltenverhältnis wäre. In der Zeit der Arbeitslosigkeit fungiert ja das Arbeitsamt als Arbeitgeber. Aber wenn der Geburtstermin auf nach der Zeit der Berechtigung des Bezuges von ALG fällt, wie sieht es dann aus? Würde ich als werdende Mutter dann Hartz IV beziehen müssen oder tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Geburt entweder über die Umlagenkasse oder das Arbeitsamt das "Gehalt" weiterbeziehen? Denn für ein Berufsverbot, was ausgesprochen wird aufgrund äusserer Umstände hat nichts mit der werdenden Mutter zu tun,da kann die Mutter ja nichts dafür und normalerweise schützt der Gesetzgeber ja in dieser Hinsicht die Mutter, so dass kein finanzieller Schaden entsteht oder? Im schwangeren Zustand würde ich ja überhaupt keine Chance auf eine Einstellung haben und das im weitesten Sinne ohne Eigenverschulden ??wie sieht hier die Rechtslage aus. Kein Zahnarzt stellt eine Zahnärztin für die Rezeption ein??
von Laula15 am 02.02.2015
von
Laula15
am 02.02.2015, 16:02
Antwort auf:
Schwanger in der Arbeitslosigkeit als Zahnärztin
Hallo,
wenn der KV keinen Unterhalt leisten kann bleibt tasächlich H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.02.2015
Antwort auf:
Schwanger in der Arbeitslosigkeit als Zahnärztin
hi,
"Aber wenn der Termin auf nach der Zeit der Berechtigung des Bezuges von ALG fällt, wie sieht es dann aus? Würde ich als werdende Mutter dann Hartz IV beziehen müssen oder tatsächlich bis zum Zeitpunkt der Geburt entweder über die Umlagenkasse oder das Arbeitsamt das "Gehalt" weiterbeziehen?
Richtig, du würdest H4 bekommen. Wieso sollte dir ein komplettes (Ex-)Gehalt aus Sozialtöpfen bezahlt werden ohne Arbeitsvertrag???
"und das im weitesten Sinne ohne Eigenverschulden ??"
äh, wie, bist du schlafend von eine Blume bestäubt worden oder hattest du Sex?
Sorry, ich bin ebenfalls Naturwissenschaftlerin, kann aber so gar nicht verstehen, wie bei dir eine Schwangerschaft ohne "Eigenverschulden" aussieht.
floe
von
la-floe
am 02.02.2015, 18:48
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Schwanger in der Arbeitslosigkeit als Zahnärztin
Hallo,
entschuldige, ich musste herzlich lachen, als ich von deiner unverschuldeten SS gelesen habe.
Bist du schwanger nach Ablauf des ALG1bezugs, dann gibt es H4 und gut ist. Stehst du im ALG1Bezug nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann bekommst du ebenfalls H4...
LG
von
Colien07022004
am 02.02.2015, 19:02
Antwort auf:
Schwanger in der Arbeitslosigkeit als Zahnärztin
Du hast schon ein Kind.
Wer hat das gezeugt? Und wer zeugt das nächste?
Derjenige ist dann für den Familienunterhalt zuständig.
Wieso denkst Du dass der Steuerzahler das für Euch finanziert?
Du hast doch eine tolle Ausbildung.
Wieso suchst Du Dir keine Arbeit und wirst dann schwanger wenn Du ein gutes Elterngeld erarbeitet hast?
von
Sternenschnuppe
am 02.02.2015, 19:06
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Schwanger in der Arbeitslosigkeit als Zahnärztin
BV hin oder her, aber manches Mal verstehe ich die Welt echt nicht mehr.
Als Verkäuferin im Fleischbereich - mit ZERLEGUNG - bekommste kein BV. Als Zahnärztin schon. Muß man nicht verstehen......
Fragt sich eh warum findet man als Zahnärztin keinen Job, ich dachte wir hätten hier Ärztemangel. Notfalls versucht man halt Quereinsteiger zu machen, zB in Kundendienst, verkauf oder sonstwie. Für mich wäre all das weit besser als Ewigkeiten daheim zu bleiben. Zumal sich das sicherlich auch im Lebenslauf besser macht.
Mitglied inaktiv - 02.02.2015, 23:18
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Schwanger in der Arbeitslosigkeit als Zahnärztin
Es ist ein Beschäftigungsverbot, kein Berufsverbot. Und Du hast ja keinen finanziellen Schaden, denn Du hast keine Beschäftigung. Du mußt eine haben, damit man dem AG verbieten kann, dich zu beschäftigen.
Ich kenne viele (Zahn-)Ärzte, die an komplett harmlosen Stellen arbeiten - als Vertreter in der Pharmaindustrie, in der Klinikverwaltung. Das sind auch keine Aushilfsjobs, da werden gezielt Ärzte gesucht. Und spätestens nach dem Ende von ALG1 bist Du sowieso verpflichtet, Dir auch "artfremde" Jobs zu suchen - komplett unabhängig davon, ob Du schwanger bist oder nicht.
von
Strudelteigteilchen
am 03.02.2015, 08:10