Hallo Frau Bader,
ich habe mal eine Frage, ich bin im Moment noch in Elternzeit bis zum 22.10.,nun bin ich ganz frisch schwanger und der Entbindungstermin ist der 10.2.2013.Meine Frage ist nun wie das ist für die 2 1/2 Monate bis zum Mutterschutz, muss ich da Arbeiten oder gibt es da einen "Schwangerschaftsschutz"?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße Manu
von
Manu2426
am 29.05.2012, 09:11
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
natürlich muss man dieser Zeit arbeiten gehen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2012
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
'Sie sind ja süß :). Wenn kein Beschäftigungsverbot erteilt wird muss man natürlich zur Arbeit erscheinen. Für den AG dürfte das aber ärgerlicher sein als für die AN.
VG
von
Lina_100
am 29.05.2012, 10:31
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hast du noch Elternzeit fürs 1. Kind übrig?
Dann könntest du bis zum Beginn des Mutterschutzes verlängern.
Oder du kannst teilweise mit Urlaub überbrücken!
Du bekommst Urlaub angerechnet von Oktober bis April.
Bei einem Jahresurlaub von 26 Tagen sind das 15 Tage - immerhin!
Ansonsten musst du natürlich arbeiten!
Bitte bloß nicht auf Halbtags runtersetzen lassen, denn das würde das Mutterschaftsgeld schmälern!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.05.2012, 11:20