Frage: Schwanger in Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine kleine ist jetzt 6,5Monate alt, meine Elternzeit geht bis Ende Februar, ich beziehe 1 Jahr Elterngeld, habe Elternzeit 2Jahre beim Arbeitgeber angegeben, nun bin ich wieder schwanger, das Baby kommt Ende Juli, meine Fragen: 1. Wie berechnet sich dann das neue Elterngeld? 2. Müsste ich von März bis Juli arbeiten, oder woher kann ich Geld beziehen, wo soll ich schwanger arbeiten, ich weiss nicht ob mich jemand einstellt im 5.Monat, auf meiner alten Arbeit müsste ich wieder ins Beschäftigungsverbot, da ich aber 2 Jahre angegeben hatte, geht das dann?? Noch dazu kommt das es ne Risikoschwangerschaft ist. 3.Bekommt man Mutterschaftsgeld, von wo? Danke für Ihre Antwort. Lg

von Schnullerschnute24 am 07.09.2017, 09:01



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo, die Angaben können nicht stimmen, wenn die Ende dann Zeit bis Ende Februar geht und das Kind 6,5 Monate alt ist haben jedoch keine zwei Jahre Elternzeit angegeben. Bitte die Frage neu stellen mit korrekten Angaben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2017



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Von Ende Februar bis Mitte Juni musst du im ursprünglichen Umfang bei deinem alten AG wieder arbeiten. Dafür brauchst du zwingend eine Kinderbetreuung zu Hause. Vorher bist und bleibst du in Elternzeit. Von Mitte Juni bis Ende Sept. wirst du im Mutterschutz sein. Warum ein Beschäftigungsverbot? Das ist jedes Mal neu eine Einzelfallentscheidung. Das kann man nicht pauschal im Voraus sagen.

Mitglied inaktiv - 07.09.2017, 09:28



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Das Kind kann rechnerisch nicht Ende Juli kommen (Ende Juni auch nicht). Korrigier bitte deine Angaben, dann kann man mehr sagen. Was man schon sagen kann: es ist nicht erlaubt, die EZ vorzeitig zu beenden um ein BV zu bekommen. Allerdings kannst du die zum neuen Mutterschutz beenden, um volles Mutterschaftsgeld zu erhalten.

von malini am 07.09.2017, 09:30



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Wenn das Kind jetzt 6,5 Monate alt ist und zwei Jahre Elternzeit eingereicht wurden, dann kann die Elternzeit nicht 2018 enden. Alles bissi wirr....

von Strudelteigteilchen am 07.09.2017, 09:33



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

... da sind mehrere Angaben nicht plausibel!

von malini am 07.09.2017, 09:48



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Spannend, dass es Schwangerschaften gibt, die ein ganzes Jahr dauern ;)). Ich bin froh, dass meine nicht so lang geht.

von Tina_33 am 07.09.2017, 11:29



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ich habe nicht geschrieben das meine Elternzeit 2017 endet, sie endet natürlich 2018, nur das Geld bekomme ich auf 1 Jahr ausgeuzahlt. Warum sollte mein Baby nicht im Juli zur Welt kommen können, ich hab niergendwo erläutert wie weit ich bin..., erst 5. Woche mit späten Eisprung in der Stillzeit sogar erst 4'Woche.

von Schnullerschnute24 am 07.09.2017, 12:13



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Endet 2019, nicht 2018, jetz bin ich auch schon wirr... Und Beschäftigungsverbot erhalte ich sicher da ich im Kindergarten arbeite und man es dort sofort erteilt bekommt.

von Schnullerschnute24 am 07.09.2017, 12:15



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Wenn du jetzt schon weißt, dass du schwanger bist, kannst du spätestens im Mai ET haben... Nochmal: in der EZ ist ein BV irrelevant, da du ja eh nicht arbeiten würdest - außer, es wäre schon TZ in EZ vereinbart.

von malini am 07.09.2017, 12:49



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

du brauchst diesmal gar kein BV, da du die Schwangerschaft während der Elternzeit hast und da nicht gefährdet bist. Das Arbeitsverhältnis ruht ja. Und wenn du nächstes Mal schwanger sein solltest, wirst du erneut zum Betriebsarzt gehen, damit deine Immunitäten neu festgestellt werden, und dann würde sich zeigen, ob du wieder freigestellt werden musst oder nicht.

Mitglied inaktiv - 07.09.2017, 13:18



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Schatzi, selbst wenn Du HEUTE erfolgreich poppst, wird Dein Kind noch lange vor Juli zur Welt kommen. Es sei denn, Du bist ein Elefant.... Weißt Du, man kann ja gerne "was wäre wenn"-Fragen stellen. Aber veräppelt wird keiner gerne.

von Strudelteigteilchen am 07.09.2017, 14:16



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Mein Sohn ist Ende Juli ET+1 geboren und meine letzte Regel vor der Schwangerschaft war Ende Oktober... Entweder du lügst oder bist nicht in der Lage einen Online-Rechner zu bedienen. Deine müsste ja wenn du frisch schwanger wärst im August gewesen sein, also kommt das Kind sicher nicht im Juli oder Juni... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 07.09.2017, 14:26



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ähhhh ich könnte durchaus fragen was wenn, also bitte warum sollte ich dann sagen ich bin schwanger wenn ichs nicht bin??? Ich habe meine Frauenarztpraxis informiert die Arzthelferin meinte 24.7., ehrlich gesagt hab ich nicht weiter darüber nachgedacht, da ich momentan andere Gedanken habe, wie es finanziell weiter geht und mit meiner Arbeit und andere Sachen... Danke fürs Aufmerksam machen, ich habe nachgerechnet es kommt 22.Mai zur Welt, ich ruf auch gleich in der Praxis an!!! ich habe bereits ein Kind und weiß wohl wielange eine Schwangerschaft dauert!!!

von Schnullerschnute24 am 07.09.2017, 14:59



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Danke allen die über das BV berichtet haben wie das gehandhabt wird, da bin ich jetzt schon etwas schlauer!! .

von Schnullerschnute24 am 07.09.2017, 15:00



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo , Da du 2 Jahre Elternzeit genommen hast wird es sicherlich schwierig sein die Elternzeit zu unterbrechen damit du dann wieder ins Beschäftigungsverbot gehst. Das sind halt Gelder die indirekt die Allgemeinheit zahlt über die Beiträge. Ich denke mal du und dein Mann seid erstmal primär dafür verantwortlich das alles finanziell zu stämmen. Ggg. Könnt ihr Wohngeld oder Hartz 4 aufstocken bekommen. Alles Gute

von studimama2012 am 07.09.2017, 16:51



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ist doch alles halb so schlimm. Zu den rechtlichen haben die anderen ja schon was geschrieben. da du in EZ bist und innerhalb dieser nicht geplant hattest zu arbeiten, kannst du da auch kein Bv erwarten von deinem AG. Aber Einkommen war ja eh von Anfang an nicht für das 2te Jahr geplant - also nach dem EG. Also in der Hinsicht absolut kein Verlust, du wirst nicht besser oder schlechter gestellt durch die Schwangerschaft - finanziell gesehen. Hättest du mit dem AG fest ausgemacht nach einem Jahr wieder in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten, müsste man sehen. Wenn das feststand - ja dann hättest du evtl einen Anspruch auf ein BV sofern der AG dir keine Ersatzarbeit zur Verfügung stellen könnte ab dem Zeitpunkt wo du eben TZ gearbeitet hättest. Davon schreibst du nichts, also denke ich mal das war auch nie angedacht. Nun Thema Mutterschaftsgeld - das bekommst du in voller Höhe wie bei Kind 1 wenn du zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beendest. dann gibt es neben dem Anteil von der KK auch den vom AG - also da unbedingt dran denken. In dem falle darf die laufende EZ dann auch vorzeitig beendet werden, das sieht der Gesetzgeber also extra sogar vor. Die restliche EZ von Kind1 solltest du dann schriftlich !! dir absichern indem du um Übertragung auf einen späteren Zeitpunkt bis zum 8ten Lebensjahr bittest. Ob du sie dann nutzt, andere Sache, aber sie ist dir dann sicher. Und nette Sache wenn man mit 2 kleinen Kindern nicht wieder VZ arbeiten will oder kann. So, Thema EG, da gilt, es werden IMMER die 12 Monate Einkommen vor Bezug betrachtet. Auf dessen Grundlage wird das EG berechnet. Nun ist es so das dabei gilt, beim EG kann man 12, bei EG Plus sogar bis zu 14 Monate ausklammern lassen, plus die Mutterschutzzeiten. Diese Zeitraum wird dann durch vorherige Zeiten ersetzt, bei dir weil Kind1 und Kind 2 nur knapp auseinander sind, also durch Zeiten von vor Kind1. Aktuell beziehst du scheinbar normales EG bis Februar 2018. Kind2 scheint Ende Mai 18 zu kommen - , also dürfte der Mutterschutz so um Anfang April anfangen. Blieben je nach genaue Daten 1-2 Monate ohne Einkommen - die zum derzeitigen Zeitpunkt dann mit 0 € in die Berechnung für das neue EG laufen würden. Allerdings bekommst du noch 10% Geschwisterbonus oben drauf bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Im großen und ganzen wirst du also annähernd das gleiche EG bei Kind2 bekommen wie bei Kind1 - eben wegen dem geringen Altersabstand und der Ausklammerung. Das könnte sogar noch optimiert werden indem du evtl 1-2 Monate splitten läßt in EG Plus, dann würden da nämlich alle Nullrunden raus fallen. ABER !!! da aktuell keine genauen Daten vorliegen und das eine individuelle Beratung/Berechnung ist, die echt gut getimt sein muss auch wegen Mutterschutz usw, würde ich dir raten, mach einen Termin bei der EG-Kasse aus. Die können das dann genau mit dir durchgehen was sinn macht und was nicht. Es nutzt nämlich nichts wenn du 2 Monate splitten lässt, dann aber ein großer Teil davon schon in den Mutterschutz ragt und du dadurch dann Verluste machst. Weil du kannst nicht in neuen Mutterschutz für deinen VZ-Vertrag gehen, dort volles Mutterschaftsgeld bekommen, wenn der EG-Plus Monat noch läuft. Also beraten lassen und in Ruhe die Kugelzeit genießen. es ist alles halb so schlimm - und finanziell erst recht.

Mitglied inaktiv - 07.09.2017, 18:25



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Vielen lieben Dank

von Schnullerschnute24 am 07.09.2017, 20:29



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