Frage: Schwanger in Elternzeit

Hallo Fr. Bader, ich befinde mich momentan in einer der verzwickten und für mich verwirrenden Lage, ich versuche, mich kurz zu fassen. Mein Sohn wird im Juli 2, ich bin alleinerziehend (bzw. habe einen Partner, der aber nicht hier wohnt/lebt). Im ersten Jahr Elternzeit habe ich ganz normal mein volles Elterngeld bekommen, für das zweite Jahr Elternzeit beziehe ich Geld vom Amt bzw. Jobcenter (ALG 2). Für mich eh schon unangenehm, aber mir war es wichtig, meinen Sohn das zweite Jahr noch selbst zu betreuen. Ich befinde mich momentan noch in einer Festanstellung bei meinem alten AG, da ich aber in ein anderes Bundesland gezogen bin, kann ich folglich dort nicht mehr arbeiten. Ich habe beim AG zu Beginn 1 Jahr Elternzeit beantragt und mit Zustimmung dann auf 2 Jahre verlängert. Gekündigt habe ich bisher nicht, weil ich dachte, dass ich dann eine Sperre und somit kein Geld vom Jobcenter bekomme - ist das richtig oder eine falsche Annahme? Lese überall etwas anderes. Nun ist es so, dass ich wahrscheinlich wieder schwanger bin (2. Woche) und nicht so recht weiß, wie es - auch finanziell - weitergeht. Wenn ich bei meinem alten AG kündige, stellt mich hier doch niemand schwanger ein - selbst wenn ich es vorerst verschweige, finde ich das dem neuen AG gegenüber nicht fair. Ginge es, meine Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern, würde ich denn dann vom jetzigen AG wieder ganz normal Elterngeld bekommen, oder wie würde das laufen? Da habe ich zwar auch ein schlechtes Gewissen, weil mein AG dann für eine Mitarbeiterin zahlt, die nie wieder dort arbeiten wird, aber mir fällt keine andere Lösung ein.. und selbst wenn das ginge, was, wenn mein AG das 3. Jahr ablehnt? Ich weiß gerade wirklich nicht weiter und wie ich mich verhalten soll.. behalten möchte ich es an sich schon, aber wenn es gerade so schwierig ist, wäre das vielleicht keine gute Lösung. :-( Vielen Dank im voraus..

von Steffi687 am 01.06.2017, 13:58



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo, in den verschiedenen Bundes Ländern wird es mit den Zahlungen von Hartz IV in der Elternzeit unterschiedlich gehandhabt. Eigentlich sind drei Jahre vorgesehen, da man jedoch ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf Betreuung hat, sind viele Ämter der Meinung, dass man dann auch wieder arbeiten gehen kann. Dem steht ja eine neue Schwangerschaft nicht entgegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2017



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ihr habt eine Beziehung, das zweite Kind kommt. Es wird dann Zeit die Finanzen so zu legen dass ihr das finanzieren könnt. Elternzeit verlängerst Du dann bis zum neuen Mutterschutz. Das Elterngeld wird 300€ betragen plus 2x Kindergeld. Für den Rest ist der Vater der Kinder zuständig. Da müsst ihr rechnen ob ihr Euch da noch zwei Haushalte leisten könnt.

von Sternenschnuppe am 01.06.2017, 15:05



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Das liest sich so einfach. Und natürlich wollen wir keine 2 Haushalte, aber wenn er hier nun mal keinen Job findet, kann ich schlecht verlangen, dass er seinen gut bezahlten Job aufgibt. Nur das hindert ihn ja momentan daran, mit herzuziehen. Um die EZ zu verlängern, muss der jetzige AG ja zustimmen und wenn er das nicht tut? Es ist so viel, was gerade so garnicht passt.

von Steffi687 am 01.06.2017, 15:51



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Dein Arbeitsverhältnis ruht, Du hast noch einen AG und bekommst ALG II? Irgendwie kann ich nicht glauben, dass dem Jobcenter die wahre Sachlage bekannt ist. ALG II ist nicht dazu gedacht Elternzeit quer zu finanzieren! Wer sich zwei Jahre nicht leisten kann, muss theoretisch "leider" arbeiten. Geht allen Familien so und wäre es anders gedacht, würde man einfach länger Elterngeld zahlen. Ich würde vorschlagen, Du machst erst einmal einen Test - weil "wahrscheinlich" klingt nicht danach ;-) und wenn Du nicht schwanger bist, kannst Du wieder arbeiten und bekommst beim nächsten Kind dann auch nicht nur 300 Euro Mindestsatz.

Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 18:06



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

oder ist Kind 1 nicht von ihm ? Was hindert Dich ? Er verdient gut, dann kann er doch für Euch sorgen. Was spricht dagegen ? Dein AG kann die Verlängerung nicht ablehnen.

von Sternenschnuppe am 01.06.2017, 18:48



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Erstens, Du bist NICHT alleinerziehend, ihr habt eine Fernbeziehung. ich vermute mal stark, der umstand das du sagst alleinerziehend zu sein -was eben faktisch so nicht stimmt - kann dir irgendwann verdammt viel ärger beim Amt und Finanzamt einbringen. Zweitens, wenn Dein Ag der Verlängerung nicht zustimmt, dann musst Du kündigen. Den Du kannst den Vertrag nicht einhalten. Immerhin bist du aus eigenem willen weggezogen, wohl wissend welche Konsequenzen das haben würde. das Du jetzt schwanger bist ist halt eine Komponente welche da keine Rolle spielt. Und ja, gut möglich das du eine Sperre bekommst, sogar recht wahrscheinlich. Außer es gibt einen sehr, sehr guten Grund warum du den Job zugunsten des Umzuges aufgegeben hast. Familienzusammenführung kann es ja nicht sein, den dein freund lebt ja nicht einmal scheinbar in der Nähe. Und EG hast Du zu keinem Zeitpunkt von deinem AG bekommen und wirst es auch nie. das ist eine staatliche Leistung welche wir alle zahlen. Also auch die Frauen welche es sich nicht leisten können oder wollen auf Hartz4-Basis länger wie ein Jahr daheim zu bleiben. Du vermutest schwanger zu sein, also wäre spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen sich einen Job zu suchen damit wenigstens das neue EG mehr sein wird wie 300 € - die zudem dann auch auf dein Hartz4 angerechnet werden weil du das EG nicht selbst erarbeitet hast. Und wenn Du was neues hast, dann entweder kündigen oder den jetzigen Ag bitten - sofern Du in TZ arbeitest - das er sein OK gibt zu dieser innerhalb der EZ befristeten Tätigkeit. Und langfristig solltet ihr echt mal zusammen ziehen. Notfalls gehst Du eben arbeiten wenn Dein Freund nichts findet und er hütet die Kinder. Er würde nämlich auch EG bekommen.

Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 19:09



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Schwanger: 2. Woche? Also du hattest quasi heute den Eisprung und ...?

von Tini_79 am 01.06.2017, 21:53



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ich hatte vor ca. 2 Wochen den Eisprung und habe heute einen Frühtest gemacht, der positiv ist. Denke, das ist halt ziemlich eindeutig. Doch, dem Jobcenter ist bekannt, dass ich noch in einem Arbeitsverhältnis bin, aber die wissen, dass ich aufgrund des Umzuges da nicht mehr anfangen kann und mir hier Arbeit suche. Ich habe dort gesagt, wie es ist und da hieß es "Na, sie können theoretisch ja auch 3 Jahre Elternzeit nehmen, das bekommen Sie doch bewilligt, das steht Ihnen zu", aber will bzw. wollte ich ja garnicht, sondern nur 2. Und doch, ich bin rein vom Gesetz her alleinerziehend. Mein Freund (ist auch der Vater meines Sohnes) ist nur alle 2 Wochen am WE da, also den Rest der Zeit wuppe ich hier alles allein und wir haben eben auch (noch) keinen gemeinsamen Haushalt. Soweit ich weiß, zählt man dann als AE - wenn nicht das, was dann? Stimmt, EG zahlt ja nicht der AG, habe das mit Mutterschaftsgeld verwechselt, sorry. :-( Würde doch also zur Berechnung des EG immernoch mein "altes" Arbeitsverhältnis herangezogen, bzw. was ich da verdient habe, oder nicht? Denn EG und ALG 2 zählen ja nicht als Einkommen. Ich wollte wiegesagt eh ab September wieder arbeiten.. denke aber, ich werde das Kind nicht behalten.. davon ab, dass es ja noch keines ist..

von Steffi687 am 01.06.2017, 22:02



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ah, dann also 4. Woche... Ich verstehe trotzdem nicht, wo du hingezogen bist? Weg von deinem AG, aber nicht hin zu deinem Partner? Und m M nach bist du nicht AE, du hast einen Partner, der dich mit Sicherheit auch finanziell unterstützt, wie oft der da ist, spielt doch keine Rolle für das Finanzamt. Zu ALG trotz Partner und der Möglichkeit zu arbeiten sage ich mal nichts.... Da du anfangs nur ein Jahr EZ hattest, denke ich, der AG muss nicht unbedingt einwilligen zur erneuten Verlängerung, aber frage doch einfach nach.

von Tini_79 am 01.06.2017, 22:19



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ja EG und ALG II sind kein Einkommen. Alles nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 fließt somit mit 0 Euro in die Berechnung für Kind 2 ein. Wenn Dein Sohn also im Juli 2 Jahre alt wird und Du nicht schnell Einkommen erzielst wird das nächste EG der Mindestsatz von 300Euro + kurzzeitig Geschwisterbonus. Ps: Wer sich 2 oder sogar 3 Jahre EZ nicht leisten kann, muss eben arbeiten. Es gibt einen Betreuungsanspruch und Dein Jobcenter ist zwar kundenfreundlich aber fachlich mies und nein Du bist nicht AE... in dem Fall läuft also einiges nicht ordnungsgemäß....

Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 22:27



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Wie kommst du denn auf 4. Woche? Ok, ich erkläre genauer: Mein Partner wohnt noch in Niedersachsen, genau wie ich vorher. Wir haben auch schon mal zusammen gewohnt. Ich bin schwanger geworden und er war überfordert, es kam zur Trennung. Ich bin daraufhin weggezogen nach NRW, um neu anzufangen. Er merkte, was er verloren hat, hat sich gebessert und nun sind wir wieder seit 1 Jahr zusammen, er möchte jetzt auch hier her ziehen, sobald er Arbeit hat. Ich habe hier meine beste Freundin und zurückziehen kommt für mich nicht wieder in Frage, weil ich dann außer ihm keinen habe und ich finde, das ist für eine Beziehung nicht gesund, weil man sich emotional abhängiger von seinem Partner macht (ich zumindest). Hoffe, das war jetzt soweit verständlich. Was heißt, finanziell unterstützen? Er zahlt Unterhalt, klar. Dazu ist er als KV ja auch verpflichtet. Und deswegen ist man jetzt nicht AE? Laut Definition: "Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie). Das Kind hat dabei nur eine unmittelbare Bezugsperson, den mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Mit dem anderen Elternteil (sofern dieser noch lebt und jemals eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut hat) gibt es allenfalls Besuchskontakte." Sehe ich mich als AE, denn auch wenn wir zusammen sind, sind es ja nur kurze Besuche seinerseits. Getrennt lebende Eltern sind doch auch AE, obwohl der Expartner Unterhalt zahlt? So oder so, ich diskutiere ungern über sowas. Ich muss den Großteil der Zeit alles allein machen und führe keinen gemeinsamen Haushalt, der Unterhalt ist ja fürs Kind da und nicht, damit ich mir sonst was leisten kann, was hat das also mit dem Finanzamt zu tun? Ich zahle Einkäufe, Miete usw alles allein. Tut doch aber auch eigentlich gar nichts zur Sache. Was du für eine Meinung zum ALG hast, ist nicht mein "Problem". Ich habe vorher 12 Jahre lang Vollzeit gearbeitet und wollte eben gern noch das 2. Jahr bei meinem Kind bleiben, statt es fremdbetreuen zu lassen. Das Jobcenter weiß, dass ich einen Partner habe, der aber nicht bei uns lebt. Unterhalt wurde da auch schon abgezogen, es ist also alles rechtens! Ich habe nach 12 Jahren also jetzt mal 1 Jahr ALG 2 bezogen, das steht mir wiegesagt zu und so hat es das Jobcenter auch gesagt, dafür muss ich mich also nicht rechfertigen und lasse mir da erst Recht kein schlechtes Gewissen einreden! Wenn andere ihre Kinder nach 8 Wochen in ne Einrichtung geben, bitte - ich wollte das nicht, denn sie sind nur einmal klein. Aber darum ging es hier nicht......

von Steffi687 am 01.06.2017, 22:39



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ach, oben schreibst Du noch es sei Dir unangenehm, jetzt ist's wohl eher das wahre Gesicht. Es steht Dir also zu. Standartsatz... Ich sag Dir mal was: Wir zahlen das und Dir sollte klar sein, dass Du da mit Deinem Jobcenter einfach nur Glück hast! Bei uns wird nach einem 3/4 Jahr bei Arbeitslosigkeit wieder einbestellt und bei Vollendung des 1. Lebensjahres geht man wieder arbeiten. Unsere Vermittlungsquoten sind gigantisch. Wer einen AG hat, braucht theoretisch erst gar keinen Antrag auf ALG II abgeben. Weil die Notlage dann vorhersahbar und selbst verschuldet war. Natürlich darf man dennoch einen Antrag abgeben :-D Und andere Mütter sind keine Rabenmütter, nur weil sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und ihr Kind in die Kita bringen! Des Weiteren fangen Väter/Partner/Ehemänner für gewöhnlich den Verdienstausfall der Frau ab. In Deinem Fall der Staat und nicht der vorhandene Partner. Du bist nicht ledig. Naja, Diskussion beendet. Du meinst es steht Dir zu. Nein tut es nicht aber Du bist ja damit durchgekommen und Deine Fragen sind beantwortet. Gute Entscheidung.

Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 22:53



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

"Wer sich 2 oder sogar 3 Jahre EZ nicht leisten kann, muss eben arbeiten. Es gibt einen Betreuungsanspruch und Dein Jobcenter ist zwar kundenfreundlich aber fachlich mies und nein Du bist nicht AE... in dem Fall läuft also einiges nicht ordnungsgemäß...." 1. Nein. Es steht einem rechtlich zu, das Kind bis zu 3 Jahren Zuhause zu betreuen, wer sich das nicht leisten, bzw. mit dem Geld (Kindergeld, Unterhalt/svorschuss) kann, kann aufstockend ALG 2 beantragen, das habe ich getan und auch bewilligt bekommen, das Jobcenter weiß alles, ich habe nichts verschwiegen. Nach dem was die mir sagen, richte ich mich. 2. Ich lebe mit meinem Kind allein in einem Haushalt und erziehe mein Kind allein. Ich bin in meinen Augen AE, das Amt sieht das genau so - muss ja, sonst würde ich wohl kaum Aufstockend ALG 2 bekommen und auch keinen AE-Zuschuss, oder?

von Steffi687 am 01.06.2017, 22:56



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

"Ach, oben schreibst Du noch es sei Dir unangenehm" Ja, ist es auch. Ich bin wiegesagt seit Anfang meiner Ausbildung Vollzeit arbeiten gegangen, also mit Sicherheit niemand, der sich jetzt guten Gewissens drauf ausruht! Mir war die Zeit mit meinem Kind einfach wichtiger, nicht mehr und nicht weniger. Jetzt kommt auch wieder der Standartsatz "Wir zahlen das"... ich hab es vorher selber gezahlt, könnte man auch so rechnen, nicht? Zumal ich davon nun wirklich keine großen Sprünge machen kann und glaub mir, ich bin froh, wenn ich wieder mein eigenes Geld verdiene, wirkliche Vorteile hat das in dem Sinne nämlich keine! "Dir sollte klar sein, dass Du da mit Deinem Jobcenter einfach nur Glück hast! Bei uns wird nach einem 3/4 Jahr bei Arbeitslosigkeit wieder einbestellt und bei Vollendung des 1. Lebensjahres geht man wieder arbeiten." Und warum ausgerechnet ab Vollendung des 1. Lebensjahres? Warum nicht, wenn das Kind 8 Wochen alt ist? Lies es doch einfach mal nach. 3 Jahre stehen einem zu, das ist FAKT! Stimmt, mein Jobcenter ist vollkommen unfähig, und weiß nicht, was es tut. Aber im Prinzip, selbst wenn - ich kann mich nur nach dem richten, was mir dort gesagt wird, dafür sind die da. Und ich habe in keiner Angelegenheit gelogen, also muss ich mir keine Vorwürfe machen. "Und andere Mütter sind keine Rabenmütter" Habe ich nie behauptet, oder? "Des Weiteren fangen Väter/Partner/Ehemänner für gewöhnlich den Verdienstausfall der Frau ab. In Deinem Fall der Staat und nicht der vorhandene Partner." Nein, wie denn auch? Wie bitte soll er sich seine Wohnung, meine Wohnung und alle anderen Kosten leisten können? Er kann leider kein Geld sch*****. Ein Ehepartner lebt auch mit im Haushalt, wie kann man denn hier Äpfel mit Birnen vergleichen? "Du bist nicht ledig." Öhm, doch. Ledig heißt, nicht verheiratet, und wir sind nicht verheiratet.. oder haben alle Definitionen im Netz und im Duden nun auch Unrecht? Ich weiß jetzt wieder, warum ich mich mit Fragen so "gern" an eine Internetcommunity wende.. man bekommt auf alles eine "Antwort", nur nicht auf die eigentliche Frage.

von Steffi687 am 01.06.2017, 23:06



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Bevor ich meine Meinung zum Thema kundt tat, hast Du eine verständliche Aussage zu Deiner Frage erhalten! Mindestsatz 300 Euro :-) Kurzzeitig Geschwisterbonus. Dir gefällt nur die Antwort nicht :-) Warum genau ein Jahr? Weils ab da den Betreuungsanspruch gibt. Ein Jahr lang gibt es auch EG für alle. Nicht 3 ;-) Wären drei für alle gewollt, gäbe es für drei Jahre auch EG nach BEEG ;-) Logisch oder? Wozu das EG auf zwei Jahre splitten, wenns doch ab dem zweiten Jahr ALG II gibt? *kopfschüttel *. Querfinanzierung der EZ über ALGII nicht Sinn der Sache. Merkt man doch, wenn man logisch darüber nachdenkt. Drei Jahre waren Praxis, weils früher keinen Anspruch auf Betreuung gab unter 3 Jahren. Wohlgemerkt - Arbeitslose! Du hast einen AG. Ps: Ich thematisiere es morgen mal beim Frühstück mit der Kollegin vom Jobcenter. Deswegen mag ich meinen AG: Hilfe dem, der sie braucht und klare Linie da, wo es nötig ist.

Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 23:26



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

"Bevor ich meine Meinung zum Thema kundt tat, hast Du eine verständliche Aussage zu Deiner Frage erhalten! Mindestsatz 300 Euro :-) Kurzzeitig Geschwisterbonus. Dir gefällt nur die Antwort nicht :-)" Dann hatte sich das doch eigentlich erledigt. Ich fühle mich jetzt hier aber irgendwie als "asozial" hingestellt, nur weil ich angeblich zu Unrecht aufstockend Geld vom Amt bzw. JC bekomme. Was heißt, mir gefällt die Antwort nicht - wenn das der Fakt ist, müsste ich damit leben bzw. klar kommen, natürlich klingt das erstmal nach wenig Geld, wenn man auf dem Schirm hat, was man an monatlichen Fixkosten hat. "Warum genau ein Jahr? Weils ab da den Betreuungsanspruch gibt. Ein Jahr lang gibt es auch EG für alle. Nicht 3 ;-)" Vllt. sollte ich dazu sagen, dass ich hier keinen Betreuungsplatz für meinen Sohn mehr bekommen habe, weil die Anmeldefristen zum Zeitpunkt des Umzug schon vorbei waren. Deswegen vielleicht? "Ps: Ich thematisiere es morgen mal beim Frühstück mit der Kollegin vom Jobcenter. Deswegen mag ich meinen AG: Hilfe dem, der sie braucht und klare Linie da, wo es nötig ist." Ist das jetzt eine "Drohung"? Ich habe nach langer Suche auch wen gefunden, der sich im Forum dazu äußert und beim JC arbeitet, sie schreibt das gleiche. Ich zitere: "Grundsätzlich besteht ja der Anspruch auf Elternzeit für 3 Jahre. 3 Jahre in den ersten 8 Lebensjahren des Kindes, wann ihr die nehmt ist euch überlassen! Nach Wegfall des Elterngeldes habt ihr Anspruch auf ALG II (Hartz IV), wenn eurer Elterngeld zu gering ist könnt ihr ergänzend ALG II bekommen genauso wie bei Leuten die arbeiten und ein geringes Einkommen haben! Bei ALG II gilt die Freibetragsgrenze von 100 Euro! Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsstet ihr nur bei ALG I, nicht aber bei HARTZ IV!" Scheint also noch mehrere JC zu geben, wo das so läuft. Ich habe von Anfang an gesagt, ab wann ich wieder arbeiten gehen möchte, vllt. reichte dem JC ja der "gute Wille", damit ich alles bewilligt bekommen habe. Sonst müsste ich ja regelmäßig zu Maßnahmen, um einen Job zu finden.

von Steffi687 am 01.06.2017, 23:36



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ganz kurz: Ja, wenn es keinen Betreuungsplatz gab, der Behörde das regionale Problem bekannt ist, kann genau das der Grund sein. Wir haben ausreichend Plätze und momentan werden Arbeitskräfte extrem nachgefragt - also andere Situation. Nein, keine Drohung. Wir unterhalten uns nur gern über Sachverhalte, man lernt ja nicht aus. Es gibt noch ganz wenige Jobcenter die so wie bei Dir verfahren. Deswegen einfach froh sein und es eben nicht als selbstverständlich/ es steht mir zu betrachten. Im realen Leben gibt es viele Frauen, denen es auch wichtiger wäre, ihr Kind länger selbst zu betreuen und denen es mit Sicherheit weh tut, dass ihnen das Jobcenter keine Wahl lässt... Bis vor Kurzem gabs noch Teilzeit, jetzt verlangen wir sogar Vollzeit. Klingt vielleicht unmenschlich aber wenn die Politik 3 Jahre bezahlen möchte, soll sie das BEEG entsprechend ändern...

Mitglied inaktiv - 01.06.2017, 23:46



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Nicht falsch verstehen, ich bin über die Bewilligung auch sehr glücklich und sehe das nicht als selbstverständlich. Aber nach dem, was ich so gelesen habe (und das war viel..) und was mir dort gesagt wurde, klang es eben so, als sei es gang und gäbe. "Interessant", dass das überall unterschiedlich ist.. ich dachte, das wären feste Regelungen. Ich hatte vor kurzem einen Termin beim JC, weil der erste Bewilligungszeitraum nur bis Mai ging, ich ja aber noch bis September über die Runden kommen muss. Habe alles was gefordert wurde abgegeben und es wurde ohne weiteres bis Mai 2018 bewilligt, obwohl ich sagte, dass ich es nur noch bis September brauche. Er sagte, es wird grundsätzlich weitere 6 Monate bewilligt (obwohl es nun ja sigar 12 Monate sind) und wenn ich dann Arbeit habe, solle ich einfach Bescheid geben. Ich habe mich ehrlichgesagt auch gewundert, dass das so unproblematisch war. Nach Betreuungsplatz für meinen Sohn wurde garnicht gefragt.

von Steffi687 am 01.06.2017, 23:54



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Dann ist doch gut :-) Genieß die Zeit und treib bitte nicht aus finanziellen Gründen ab! Für den Fall, dass das Elterngeld im ersten Jahr mit Unterhalt und Kindergeld nicht langt, gibt's zurecht in unserem Land Unterstützung vom Amt... Und warte die Antwort von Frau Bader ab, der Zufall wills und sie kommt nicht wie ich auf den Mindest- sondern den Höchstsatz ;-) Ps: Zum Hintergrund Jobcenter, manche Landkreise/Landratsämter haben das Jobcenter von der Agentur für Arbeit übernommen. Da man überzeugt war, dass man von "Nürnberg" aus, die regionalen Gegebenheiten nicht so berücksichtigen kann und es selbst eben besser kann :-)

Mitglied inaktiv - 02.06.2017, 00:11



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Lieb gesagt, aber das ist eben nicht so einfach.. zum 1.8. steht der Umzug an und je nachdem, wann mein Partner hier Arbeit findet, muss ich da mit unserem Sohn erstmal allein rein.. kostet nochmal 50€ mehr als hier und ist "zu groß" bzw. zu teuer, uns steht die Größe ja gar nicht zu, daher zahlt das JC auch nur für die Größe bzw. Miete, die einem als ALG 2 Empfänger zusteht (sobald mein Partner mit einzieht, hätte ich dem JC das ja gesagt, damit nicht zu Unrecht Leistungen kommen, zumal wiegesagt ab September eh wieder arbeiten wollte). Da ich schon gekündigt habe, kann ich das auch nicht mehr Rückgängig machen und mit Kind und 2 Hunden findet man so schnell leider auch nix neues.. ist wirklich eine sehr blöde Situation. :( Gerade, wo es eben anfing, wieder etwas bergauf zu gehen. Noch dazu würde meine Familie auch nicht dahinter stehen und mir Vorwürfe machen.. alles Dinge, die ich gar nicht gebrauchen kann.

von Steffi687 am 02.06.2017, 00:19



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Dann bleibst Du eben in Deiner bisherigen Wohnung, ein Baby braucht kein Kinderzimmer, es fühlt sich bei Dir am Wohlsten. Lass Deinen Freund schnell Arbeit finden und er zieht erst einmal zu Dir, dann schaut ihr weiter. Stück für Stück :-) Wenn Du das Kind grundsätzlich nicht wölltest , hättest Du gar nicht erst gefragt :-) Pass auf Dich auf :-)

Mitglied inaktiv - 02.06.2017, 00:27



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Ach, Du meinst nicht Job gekündigt sondern Wohnung - sorry. Es ist schon spät :-)... Mhh, dann muss der Partner Dir mal was zahlen. Er steht ja vermutlich auch mit im Mietvertrag...

Mitglied inaktiv - 02.06.2017, 00:30



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hier können wir leider nicht wohnen bleiben, die Vermieter wohnen unten drunter und schikanieren uns, wo sie nur können, werden ausfallend und beleidigend mir gegenüber. Meinen Freund können sie überhaupt nicht leiden, warum auch immer. Und es wird immer schlimmer.. ihnen ist es auch egal, ob ich meinen Sohn auf dem Arm habe und er alles mitbekommt. Man traut sich kaum noch aus der Haustür, aus Angst, wieder "abgefangen" zu werden. Das ist eine Situation, die mir sehr zusetzt und sicherlich nicht förderlich für eine Schwangerschaft wäre. Zumal ich wie gesagt auch schon gekündigt habe. :( Vielen Dank trotzdem..

von Steffi687 am 02.06.2017, 00:33



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Liebe Steffi, als erfahrene Mami weißt du, wieviel es dir wert ist, bei deinem Kind zu sein. Das entscheidet ja letztlich jeder für sich - du eben so. Dann darf man schon mal vorsichtig gratulieren... Ich verstehe sehr gut, dass du wissen möchtest, wie es mit dem Zweiten dann von der finanziellen Seite her aussieht. Weil du sehr früh dran bist, hast du noch viel Zeit, um dich bei Fachleuten genau zu erkundigen. Neben den amtlichen Stellen möchte ich dir eine Beratung für schwangere Frauen empfehlen, die dich zu allen! Fragen rund um die Schwangerschaft berät. Sie heißt Profemina - für die Frau :-) Auf der Homepage findest du die Telefonnummer und kannst mit einer freundlichen und kompetenten Beraterin sprechen. Sie schaut dann, was dir zusteht und dir darüber hinaus noch helfen würde. Du hättest eine Ansprechpartnerin, mit der du auch über alle andere Fragen zur Schwangerschaft reden kannst. Ganz bequem von zuhause aus. Vielleicht wäre das ja was für dich. Ich wünsche dir erst einmal ein schönes und ruhiges Pfingstwochenende - dein Freund kommt vielleicht zu euch?! Und dass es mit den Nachbarn ruhiger als sonst wird... Schreib' wieder, ja?! Liebe Grüße von Manu

von manu71 am 02.06.2017, 12:07



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit

Hallo, Bekommst du auch Unterhalt für dich vom Vater? Das steht dir doch auch zu, nicht nur fürs Kind. Luvi

von luvi am 04.06.2017, 09:00



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