Hallo Frau Bader,
Ich habe am 19.6.2015 meinen Sohn zur Welt gebracht jetzt 8 Monate später bin ich wieder ungewollt Schwanger was stehen mir/uns zu???
Habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 40 Stunden vorher gehabt.
Mein Elterngeld hat sich um die Hälfte reduziert und es ist jetzt schon schwer mit so wenig Geld
Was würde mir denn zustehen??Bekomme ich in der Mutterschutzzeit wieder von der Krankenkasse die 13€ + Zuschuss vom AG???
von
Steffi3005
am 22.02.2016, 07:52
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit was steht uns zu??
Hallo,
1. Sie beenden die 1. EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes
2. Das EG berechnet sich nachd em Verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit Basis-EG u MG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2016
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit was steht uns zu??
Wann beginnt der Mutterschutz denn und wie lange hast Du Elternzeit gemeldet ? Dein jetziges Elterngeld hast Du ja halbiert, daher ist es nur die Hälfte.
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2016, 08:02
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit was steht uns zu??
Meine Elternzeit endet am 19.6.2016 jetzt bin ich wahrscheinlich in der 7-8 Woche??Habe es noch nicht sicher aber man macht sich ja schon Gedanken!!
von
Steffi3005
am 22.02.2016, 08:14
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit was steht uns zu??
Dann solltest Du alles daran setzen dass Du dann bis zum Mutterschutz wie vorher arbeitest. Danach läuft alles wie beim ersten Kind mit dem Eltergeld.
Wieso hast Du das Eltergeld halbieren lassen bei nur einem Jahr Elternzeit ?
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2016, 08:29
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit was steht uns zu??
Wieso halbieren???Das hat man uns so gesagt ist das falsch???Hatte damals ein Verdienst von knapp 1500 brutto und bekomme jetzt Elterngeld 647€!!!
von
Steffi3005
am 22.02.2016, 08:37
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit was steht uns zu??
Du schreibst oben Dein Elterngeld hat sich um die Hälfte halbiert.
Deine Zahlen sind das normale Elterngeld.
67% vom alten Netto.
Wann beginnt denn jetzt der Mutterschutz ? Um das gleiche Elterngeld zu erhalten musst Du bis dahin normal arbeiten nach der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 22.02.2016, 08:46