Hallo,
ich würde gerne folgendes wissen.
Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Mein Elterngeld,da ich alleinerziehend bin, wird noch bis Nov. 2011 gezahlt. Ich würde gerne im Febr. 2012 wieder als Lehrerin (Beamtin) arbeiten. In der Elternzeit darf ich da max. 20 Std. arbeiten. Jetzt meine Frage. Wenn ich wieder schwanger werden sollte bekäme ich dann Elterngeld? Und nach welchem Einkommen richtet sich das neue Elterngeld für Kind 2. Ist es besser die paar Stunden ab Februar zu arbeiten oder wenn ich eh weiss, dass ich noch ein Kind möchte, lieber die vollen2 Jahre Elternzeit nehmen. Was ist für mich besser? Es geht mir hier ums Elterngeld. Ist es vielleicht sinnvoll die Elterngeldstelle zu bitten den montalichen Betrag halbiert auszuzahlen um so länger Eltengeld zu bekommen oder hat dies keine Auswirkung auf das 2. Kind...
Danke schon mal für die Antwort und wünsche noch einen schönen Tag
Tiamana
von
Tiamana
am 02.05.2011, 14:28
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit, was ist mit Elterngeld für Kind 2
Hallo,
am besten rechnen Sie es sich für Ihre indiv. Situation aus:
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2011
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit, was ist mit Elterngeld für Kind 2
Du darfst max 30 Std pro Woche arbeiten gehen.
Wenn du schwanger würdest, bekämst du danach wieder Elterngeld.
Das richtet sich nach dem Einkommen der 12 Monate vor dem Monat der Geburt.
Monate, für die du Elterngeld beziehst, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Du "beziehst" Elterngeld (als Alleinerziehende) bis zum 14. Lebensmonat. Hast du es gesplittet, fällt der gesplittete Zeitraum nicht raus, da nur "ausgezahlt" wird.
Mal angenommen, du bekämst dein 2. Kind im Aug 12.
(Geburt des 1. Kindes im Sep 2010?)
Dann würden zur Berechnung herangezogen.
Juli 2012 bis Feb 2012 (6x Teilzeitgehalt)
+
Jan 12 und Dez 11 (2x - kein Einkommen)
---Nov 11 bis Nov 10 fallen raus wg Elterngeldbezug----
+ Okt 10 bis Jul 10 (4x laufende Bezüge)
Das Ergebnis dieser Summe wird durch 12 geteilt. Davon erhältst du dann ca 65% zuzüglich 10% (aber mindestens 75 Euro) Geschwisterbonus.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 02.05.2011, 21:28