Frage: Schwanger in Elternzeit und dann??

Hallo Frau Bader, ich hätte da mal eine Frage bezüglich erneuter Schwangerschaft in der Elternzeit. Da wir ein zweites Kind planen und ich noch bis 20.04.2014 in EZ bin (kann noch ein Jahr dranhängen) wie es sich da mit der Arbeit bzw Elterngeld verhält. Da ich schwanger in meinen Beruf nicht arbeiten kann (hatte BV) ist es dann korrekt wenn ich jetzt wieder schwanger werde und ich nach Ende der EZ wieder arbeiten sollte ein erneutes BV bekomme? Oder muß ich dann das dritte Jahr EZ nehmen? Von was wird dann das Elterngeld gerechnet? Stimmt es das wenn ich in der ÈZ schwanger werde ich beim 2. Kind das gleiche Elterngeld wieder erhalte? Haben sie vielleicht einen Tipp wo ich dass alles nachlesen kann? Fragen über Fragen vielen lieben Dank für Ihre Antworten

von calla3004 am 03.04.2013, 13:40



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit und dann??

Hallo, Sie können die EZ am Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes unterbrechen u erhalten dann MG von der KK und dem AG. Das EG lässt dann die Monate aus, in denen Sie in EZ waren bzw EG/ MG bekommen haben. www.bmfsfj.de -> da gibt es viele Broschüren zum bestellen oder herunterladen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



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