Liebe Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man sich gerade in Elternzeit befindet und einen Teilzeitvertrag innerhalb der Elternzeit hat und zwar bei einem anderen Arbeitgeber als bisher bei dem die Elternzeit angemeldet wurde. Wenn man jetzt schwanger wird und ein Kind bekommt. Welcher AG muss die Arbeitsstelle nach der Elternzeit nun freihalten. Beide etwa? Und zahlt der Teilzeit-AG nun das Mutterschaftsgeld? Und für den Fall, dass man Berufsunfähig in der SS ist, auch dieses Gehalt? Würde mich über eine Antwort freuen! LG Clea
von Clea am 01.09.2011, 15:44