Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitarbeit= volles Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitarbeit= volles Gehalt?

Sehr geehrte Frau Bader, eine Freundin erzählte mir gerade, dass man, wenn man in der Elternzeit ab dem zweiten Jahr Teilzeit arbeite und dank schwanger werden würde, man wieder für das zweite Kind Elterngeld in Höhe der Vollzeitstelle bekommen würde. Mich würde interessieren, ob das stimmt. Viele Grüße

von Kanonenkugel am 03.05.2017, 16:10



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitarbeit= volles Gehalt?

Hallo, das Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgenommen werden Monate mit MG und Basis-EG. Um das Elterngeld in Höhe der Vollzeitstelle zu bekommen muss man das zweite Kind also kurz nach dem ersten Geburtstag des ersten Kindes bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2017



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitarbeit= volles Gehalt?

Nein, das stimmt nicht. Es zählt immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz. Nur Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch altes Einkommen ersetzt.

von Sternenschnuppe am 03.05.2017, 17:33



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitarbeit= volles Gehalt?

Meinte sie vielleicht das Mutterschutzgeld? Das bekommt man in Vollzeithöhe, wenn man die EZ zum neuen Mutterschutz hin beendet.

von malini am 03.05.2017, 18:04



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