Guten Tag Frau Bader, ich bin nach 12 Monaten in Teilzeit in Elternzeit zurück auf Arbeit. Ich bin nun seid 1 Monat wieder berufstätig. Nun bin ich schwanger und möchte meine restliche Elternzeit aufheben lassen! Kann mein AG dies verweigern? Und / oder kann er sagen Sie gehen zurück auf kompletter Elternzeit ohne Gehalt? Denn ich muss wieder in Vollzeit zurück damit sich mein EG demnach berechnet! Lieben Gruß
von Ciimciimee am 14.09.2015, 13:41