Schwanger in Elternzeit erneutes Berufsverbot und Finanzen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit erneutes Berufsverbot und Finanzen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gelernte Erzieherin im Moment in Elternzeit, (bis September 2016) unsere Tochter ist fast 9 Monate alt. Mein erstes Jahr Elterngeld endet ab September und ich habe auch begonnen mich auf Stellen zu bewerben. Aber im Moment sieht es eher mau aus, da ich auch nur einen sehr beschränkten Radius an Einrichtungen anschreiben kann. (Wegen meiner Mitfahrgelegenheit, wir haben nur ein Pkw, welches mein Mann nutzt) Nun ist mein Gedanke... Wir wünschen uns natürlich auch Geschwister für unsere Tochter, aber wann genau wissen wir noch nicht wirklich. Wenn ich keinen Job finde haben wir evtl. gedacht , wenn ich nächstes Frühjahr/Frühsommer 2016 villt wieder schwanger werde. Nun die eigentliche Frage ● Bekomme ich dann wieder sofort ein Berufsverbot , (hatte ich bei meiner ersten Schwangerschaft bekommen, da ich keine Antikörper gegen Zytomengalie habe) oder erst nach den 2 Jahren Elternzeit. Es ist auch noch nicht besprochen worden in welchem Stundenumfang ich wieder arbeite. PS: Ich möchte gerne den Arbeitsplatz wechseln, daher die momentanen Bewerbungen Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen C. K.

von Kalow Sky am 08.06.2015, 14:16



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit erneutes Berufsverbot und Finanzen

Hallo, haben Sie denn einen AG? Ohne AG keine EZ. Ein BV kann ab dem ersten Arbeitstag (beim alten o neuen AG) greifen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2015



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit erneutes Berufsverbot und Finanzen

Ein BV greift erst nach der Elternzeit. Vorher ist es ja nicht notwendig.

von Sternenschnuppe am 08.06.2015, 14:28



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