Frage: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

Hallo Mich würde mal interessieren wen ich in der Elternzeit noch mal schwanger werde ( Elternzeit noch bis Juni hatte dan 2 Jahre ) würde ich dan wieder volles Gehalt bekommen. Aber ich bekam wieder beschäftigungsverbot. Danke

von sonne am 03.09.2016, 17:11



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2016



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

So ganz verstehe ich deine Frage nicht! Wenn du in Elternzeit bist und schwanger bist, dann bist du in Elternzeit und bekommst kein Gehalt. Wenn du nach der Elternzeit wieder arbeitest (egal ob schwanger oder nicht) bekommst du das, was vertraglich vereinbart ist. Ist dies Vollzeit, dann bekommst auch entsprechendes Vollzeit-Entgelt, musst natürlich auch Vollzeit arbeiten. Solltest du (nach der Elternzeit) ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen, bekommst du ebenfalls das, was du bekommen würdest wenn du arbeiten würdest, also was vertraglich vereinbart ist.

von chrissicat am 03.09.2016, 18:05



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

Also wen ich jetzt z.b. schwanger wäre und erst Juni 2017 wieder arbeiten gehen soll weil Elternzeit rum ist und ich eh ein beschäftigungsverbot bekomme ( Pflegeberufe ) würde ich dan mein altes Gehalt wieder bekommen. Wie ist das mit Elternzeit kann man die frühzeitig beenden.

von sonne am 03.09.2016, 19:23



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

Die Elternzeit vorzeitig beenden kannst du zum Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor ET) um in Mutterschutz zu gehen und die entsprechenden Mutterschaftsleistungen (Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss) zu erhalten. Diese wären dann genauso wie bei deinem 1. Kind. Du kannst aber nicht die Elternzeit vorzeitig beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen.

von chrissicat am 03.09.2016, 20:26



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

OK vielen dank. Aber ein habe ich noch nicht ganz verstanden. Wen jetzt schwanger wäre und Elternzeit endet 30.6.2017 muss jetzt meinen Arbeitgeber sagen bin schwanger und bekomme ich da wieder Gehalt.

von sonne am 03.09.2016, 21:31



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

Du bekommst erst Gehalt wenn die Elternzeit beendet ist. In der Elternzeit verdienst Du ja auch nix. Mitteilen kannst Du die Schwangerschaft wann Du willst. Spätestens zum Ende der Elternzeit.

von Sternenschnuppe am 03.09.2016, 22:07



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

Würde ich mir aber gut überlegen. Das Elterngeld würde nur 300€ betragen plus Geschwisterbonus wenn Du jetzt schwanger wirst. Besser erst 3-4 Monate arbeiten und dann schwanger werden.

von Sternenschnuppe am 03.09.2016, 22:10



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

OK was ist wen nur 1-2 Monate arbeiten würde dan wäre wieder schwanger was ist dan

von sonne am 04.09.2016, 00:35



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit , Gehalt ,

Dann hast Du etwa 10 Monate Einkommen und 2 Nullrunden für das neue Elterngeld. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Das kannst Du dann ausrechnen was ihr mindestens braucht

von Sternenschnuppe am 04.09.2016, 08:41



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