Hallo Frau Bader,
bis Ende August befinde ich mich noch in Elternzeit von meinem 1. Kind. Jetzt bin ich wieder schwanger und erwarte das 2. Kind im November. Da ich Vollzeit nich arbeiten kann wegen der Betreuung des 1. Kindes und mein AG keine Teilzeitkräfte einstellt, stellt sich mir die Frage was in den Monaten September und Oktober passiert bis ich wieder in Mutterschutz gehe?! Kann mich mein AG kündigen? Muss ich Vollzeit arbeiten? Was für Möglichkeiten gibt es da?
Danke für eine kurze Antwort
Herzliche Grüße
Meli1911
von
Meli1911
am 02.04.2013, 14:59
Antwort auf:
schwanger in Elternzeit, Geburtstermin nach Ablauf der Elternzeit
Hallo,
wenn die EZ ausgeschöpft ist, wäre Arbeiten finanziell das Beste. Sie haben auch keinen Anspruch auf Freistellung u müssten im schlimmsten Fall kündigen, da Sie den Vertrag nicht erfüllen können
Sie haben doch Anspruch auf einen KiGa-Platz
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
schwanger in Elternzeit, Geburtstermin nach Ablauf der Elternzeit
Hallo
Wenn er Teilzeit begründet ablehnt, dann bleibt Dir nur zu kündigen.
Du kannst Deinen alten Job ja von Dir aus nicht mehr antreten.
Da kann der AG dann nichts für.
Wie lange hattest Du denn Elternzeit genommen.
Wenn noch nicht voll, würde ich bis einen Tag vor neuem Mutterschutz verlängern. Dann Elternzeit für Kind 2 und in der Zeit einen neuen Job suchen.
Alles Gute für die Schwangerschaft.
von
Sternenschnuppe
am 02.04.2013, 19:00
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schwanger in Elternzeit, Geburtstermin nach Ablauf der Elternzeit
Hallo Sternenschnuppe,
ich hatte 3 Jahre beantragt und die laufen dann Ende August auch ab. An eine Kündigung hab ich auch schon gedacht aber ich weiß nicht wie es sich dann mit der Rentenversicherung in der Zeit der neuen "Elternzeit" verhält, denn ich wollte gerne wieder die 3 Jahre zu Hause bleiben... Leider wollte unser Würmchen nicht früher kommen ;-) dann wäre alles etwas einfacher gewesen.
Liebe Grüße
Meli1911
von
Meli1911
am 02.04.2013, 20:39
Antwort auf:
schwanger in Elternzeit, Geburtstermin nach Ablauf der Elternzeit
Du hast eine PN :-)
von
Sternenschnuppe
am 02.04.2013, 20:48