Meine Tochter wurde am 16.01.2011 geboren. Ich habe ganz normal 12 Monate Elterngeld bezogen. Ich bin bis Anfang nächsten Jahres in Elternzeit und arbeite im Moment nicht. Nun meine Frage, wenn ich nun schwanger werden würde (innerhalb der Elternzeit), würde mein Gehalt, das ich vor der Geburt meiner Tochter bekommen habe, angerechnet werden oder hätte ich nur Anspruch auf den Mindestsatz?
Danke schon mal für die Antwort.
Grüße Raco2011
von
Raco2011
am 08.04.2013, 09:18
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit - Elterngeld?
Hallo, es zählen die 12 Mo vor der Geburt, nur MG-und EG_monate bleiben außen vor
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit - Elterngeld?
Mindestsatz!
Und den Geschwisterbonus gibt es auch nur ganz kurz, denn dein Tochter wird ja schon nächsten Januar 3 Jahre alt.
Den Mindestsatz, weil du in den 12 Monaten vor dem neuen Mutterschutz ja "nur" in Elternzeit warst (=kein Einkommen hattest)!
Und "nur Elternzeit" wird bei der Berechnung nicht ausgenommen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.04.2013, 10:19
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit - Elterngeld?
Okay, danke. Hab es mir schon fast gedacht. Aber besser nochmal nachfragen. ;) Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Liebe Grüße
von
Raco2011
am 08.04.2013, 20:13