Hallo
Ich war schwanger und hatte ab Jan 2012 ein Beschäftigungsverbot. Im Juli 2012 kam unser Sohn zur Welt. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt, würde sie aber gerne verlängern und stundenreduziert arbeiten. Wenn ich dann während der verlängerten Elternzeit wieder schwanger werde, bekomme ich dann das Geld wie im Beschäftigungsverbot des1.Kindes? Oder von was wird das dann berechnet?
Vielen Dank
von
Elisa30
am 02.03.2013, 20:51
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot. Welches Gehalt?
Hallo,
Sie bekommen anteilig Lohn wie vor der SchwS
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2013
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit - Beschäftigungsverbot. Welches Gehalt?
Ne, wenn du reduzierst, wird dein "neues" BV-Gehalt nach den neuen Stunden berechnet.
Aber, wenn du dann in den neuen MuSchu gehst, kannst du die EZ unterbrechen und bekommst dein MuSchu-Geld nach dem alten Vertrag.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.03.2013, 08:16